Hallo,
ich hab da mal ne Frage, folgendes seit Juli 2005 arbeite ich in der abulanten Altenpflege als ex. AP ich habe einen Arbeitsvertrag über 29 Stunden die Woche. Bis März 2006 ging auch alles gut ich kam immer auf meine Stunden oder war weit darüber, was sich lohnt da der Arbeitgeber Überstunden auszahlt. Nun ist es so das die PDL die die Dienstpläne schreibt mir wenig Tage zum arbeiten gibt so ca.12-16 Tage, so komme ich aber nicht auf meine Stundenzahl, meine PDL sagt immer die Vollzeitkräfte müssen auf Ihre Stunden kommen, aber was ist mit den Teilzeitkräften müssen die etwa nicht auf Ihre Stunden kommen? Bei den Pat. hat sich nichts geändert. Hat das evtl. etwas zu bedeuten? Ist das vielleicht ein Mobbing versuch?
Noch ne Frage: Darf der Arbeitgeber bei genauen wissen weshalb man krank ist eine Anfrage bei der Karankenkasse stellen. Ich wurde am 10.5.06 operiert und am gleichn Tag entlassen am 22.5.06 kam das schreiben der Krankenkasse formeller Fragebogen den der Arzt der mich krank geschrieben hat ausfüllen muß.
Und darf der Arbeitgeber jemanden nachspionieren wenn man krank ist?
das wars erstmal.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Arbeitsstunden weniger als im Arbeitsvertrag
26. Mai 2006
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Frage vom 26. Mai 2006 | 17:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsstunden weniger als im Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 26. Mai 2006 | 17:51
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
quote:
Hat das evtl. etwas zu bedeuten? Ist das vielleicht ein Mobbing versuch?
Hallo Buffy, also das kann man aus der Ferne bei deinen paar Angaben beim besten Willen nicht beurteilen.
Zu mobbing gehört dann eigentlich doch schon etwas mehr, als 'nur' nicht zur Arbeit eingeteilt zu werden. Siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing_WasIstDas.html
quote:
Darf der Arbeitgeber bei genauen wissen weshalb man krank ist eine Anfrage bei der Karankenkasse stellen.
Er hat sich vermutlich mit der KK in Verbindung gesetzt wegen der Überprüfung durch den MdK. Ja das darf er.
quote:
Und darf der Arbeitgeber jemanden nachspionieren wenn man krank ist?
In welcher Form?
MfG
#2
Antwort vom 26. Mai 2006 | 20:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
`ich habe einen Arbeitsvertrag über 29 Stunden die Woche.`
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag über 29 Stunden haben, muss der AG auch 29 Stunden bezahlen. Egal, ob er die von Ihnen zur Verfügung gestellte Arbeitskraft annimmt oder nicht.
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