Arbeitsszeugnis formulierungen

18. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
myxir
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsszeugnis formulierungen

Hallo,

leider kann ich mit meinem Arbeitszeugnis nix anfangen, vielleicht kann jemand helfen, ein paar Sätze zu "übersetzen"? Ich weiß bei den einzelnen Punkten nicht, obs gut oder schlecht ist oder sogar eine 6-er-Formulierung :(


1) Herr ... verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgreich ein.

2) Die ihm übertragenen Aufgaben übernahm er und führte sie unter klaren Vorgaben aus. Er verfügte dabei über eine gute Arbeitsbereitschaft und Belastbarkeit.

3) Die Aufgaben seiner Position bewältigte er stets mit großer Selbständigkeit und war stets bestrebt, diese zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

4) An an einem guten Verhältnis zu seinen Vorgesetzten und Kollegen war Herr ... jederzeit interessiert.

5)Wir danken ihm für seine vertrauensvolle Tätigkeit bei uns und wünschen Ihm für die Zukunft alles Gute.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, ein Zeugnis ist nur im Kontext beurteilbar. Wir wissen weder deine Tätigkeit, deine Position (scheinbar hattest du irgendeine), noch wie lange du da tätig warst.

Mal vermutungsweise:

zu 1) na ja
zu 2) nicht der Brüller
zu 3) Autsch!
zu 4) noch mehr autsch
zu 5) kein Bedauern = oweia

Soweit die Vermutungen ohne Kontext.

MfG

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig, 1.: eine 3-, sonst durchweg ein mangelhaft.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
myxir
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frage mich, warum ein Arbeitgeber im Endeffekt soviel Macht hat, ein Leben zu zerstören.

Man kann vielleicht jahrelang übermenschliches Leisten, anderen mit seiner Arbeit für simpel Lohn zu Häusern und Autos verhelfen, zum Schluss verkracht man sich oder der Arbeitgeber fühlt sich irgendwie persönlich angegriffen oder sonst was, und was gestern noch mit Sicherheit ne 2 geworden wäre is nun plötzlich eine 5-6...unmöglich, je wieder Arbeit zu finden.................

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#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

wie lange ist es denn her bzw. ist es denn so, dass du dich mit dem AG in der Wolle hast? Wenn du dir sicher bist, vorher und auch danach eine gute Arbeit geleistet zu haben, dann hast du die Möglichkeit Änderungen an dem Zeugnis zu fordern. Google zum Thema Arbeitszeugnis, fummle dich in die Sprache ein, und ändere es so, wie du denkst, dass es richtig wäre und lege deine Version dem AG vor. Wenn der sich weigert, besteht immer noch das Recht auf Klage!


Ich habe meins damals mehrmals hin und hergeschickt, bis ich einverstanden war!







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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Mir fällt noch ein:

Hast du in der Vergangenheit ein Zwischenzeugnis oder andere *Belobigungen* erhalten, die du als Richtmaß bzw. Beweiß vorlegen könntest? Wenn man beispielsweise 20 Jahre Tadellos gearbeitet hat, kann man sich nicht derart zum negativen verändert haben. ;)








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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Dieses Zeugnis hätte vor keinem Arbeitsgericht Bestand. Ein Arbeitszeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein. Bei diesem ist völlig klar, dass es nicht für zukünftige Bewerbungen einsetzbar ist.

Ich würde auf Änderungen bestehen - notfalls mit Anwalt.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#7
 Von 
myxir
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe jetzt eine günstige Schnellanalyse in Auftrag gegeben und die wird mit Sicherheit auch zu diesem Urteil kommen -> nicht wohlwollend etc.. Damit werde ich meinen Ex-Arbeitgeber konfrontieren und um ein simples vernünftiges und gutes Zeugnis bitten...

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#8
 Von 
myxir
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: Die Zeugnis-Analyse hat dem Arbeitszeugnis die Gesamtnote 5 erteilt...

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