Arbeitstag auf freien verschoben - an diesem dann krank geworden

12. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Antonello
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitstag auf freien verschoben - an diesem dann krank geworden

Guten Tag, eine

ich arbeite lt. Arbeitsvertrag zwei Tage in der Woche - Montag und Dienstag. Wegen einem privaten Anlass habe ich den AG eine Woche zuvor gefragt ob ich den Montag auf Mittwoch verschieben kann. Dies wurde von ihm schriftlich bestätigt.
In der betreffenden Woche wurde ich dann krank und habe ihm für beide Tage (Di und Mi) eine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt.

Auf eine Mail an ihm mit der Frage warum mir der Mittwoch nicht angerechnet wird antwortet er:
"Wenn Sie an einem NICHTARBEITSTAG nicht arbeiten (egal warum), ist das Ihre private Entscheidung. Urlaub, Gleitzeit oder Krankheit haben nur Montags und Dienstags Relevanz."

Ist das so richtig?

Danke und Grüße


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

Was im Allgemeinen richtig ist, kann im konkreten Fall dann doch anders sein: hier macht die Zustimmung des AG zur Verschiebung den Unterschied, hier war eben der Mittwoch Arbeitstag für dich.
Natürlich saudumm, wenn dann sowas passiert.

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#2
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 18x hilfreich)

NVM
der Montag wurde auf Mittwoch verschoben. Nicht der Dienstag.

Dann würde ich mal beim AG Nachfragen, ob er der Meinung ist, dass du jetzt Arbeitszeit schuldest oder nicht


-- Editiert von User am 12. September 2023 13:26

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1467 Beiträge, 659x hilfreich)

Zitat (von Antonello):
ich arbeite lt. Arbeitsvertrag zwei Tage in der Woche - Montag und Dienstag.

AG hat ... schriftlich bestätigt


dass ich in Woche X [ nur] am Dienstag und am Mittwoch zu arbeiten haben soll.

( Inhalt der Anfrage war sicherlich nicht, ob man am Mittwoch zusätzliche Ableistung von "Überstunden" vereinbaren könne, mit gleichzeitigem Antrag auf Gewährung von ( vorgezogenem ) "Freizeitausgleich für Überstunden" am Montag.

Bei gewährtem Freizeitausgleich für ein Zeitguthaben ( etwa auf einem Zeitguthabenkonto ) besteht bei "Krankheit während Freizeitausgleich" grundsätzlich kein Anspruch, den durch Krankheit ausgefallenen "Freistellungs-Tag" nachholen zu können ( anders als bei Erkrankung während eines Erholungsurlaubs ). Es sei denn, in Tariffverträgen wäre arbeitnehmergünstig geregelt, dass durch Krankheit während "Überstundenfrei" der Freizeitausgleichsanspruch nicht verfällt. ).

Zitat (von Antonello):
In der betreffenden Woche wurde ich dann krank und habe ihm für beide Tage (Di und Mi) eine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt.


Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit von Montag bis Mittwoch?

Wenn "Montag" der beantragte/gewährte Freizeitausgleichstag für verabredete Überstunden am "Mittwoch" gewesen wäre, dann ...

... wären die Montagsstunden "verbraucht" ( trotz Krankheit ). Das Zeitguthaben wäre also um 8(?) Stunden niedriger, und die Nichtableistung verabredeter "Überstunden" würde nicht als erbrachte "Arbeitsleistung" gewertet, trotz Krankheitsbescheinigung.

Zitat (von Antonello):
Wenn Sie an einem NICHTARBEITSTAG nicht arbeiten (egal warum), ist das Ihre private Entscheidung. Urlaub, Gleitzeit oder Krankheit haben nur Montags und Dienstags Relevanz."


Hier verhält es sich aber anders: es war vereinbart, dass - abweichend vom Vertrag - die wöchentliche Arbeitszeit auf die Tage "Dienstag und Mittwoch" verteilt sein soll.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8056x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat einvernehmlich mit Ihnen die Arbeitszeit verschoben. Das gilt.


-- Editiert von User am 12. September 2023 21:25

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Antonello
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von throwaway_account):
der Montag wurde auf Mittwoch verschoben. Nicht der Dienstag.

Dann würde ich mal beim AG Nachfragen, ob er der Meinung ist, dass du jetzt Arbeitszeit schuldest oder nicht


Guten Tag,
vereinbart wurde nur der Montag auf Mittwoch - nicht der Dienstag.
Seiner Meinung nach interessiert er sich nicht, da er sich auf die Arbeitstage Montag und Dienstag beruft die im Arbeitsvertrag festgehalten sind.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

Zitat (von Antonello):
Seiner Meinung nach ...

Und was soll das jetzt, dass die die Ansicht deines AG hier wiederholst? :???:

Alle Antworten hier sagen dir, dass für diese Woche etwas anderes gilt: auf deinen Wunsch und mit Zustimmung des AG waren Arbeitstage der Dienstag und der Mittwoch.
Jetzt steht da die Meinung deines AG gegen die Meinung der Leute im Forum, die dir Antwort gegeben haben.

Das Problem ist möglicherweise, dass du jetzt eine Entscheidung treffen musst oder faktisch wirst
a) du scheust den Ärger im Betrieb, gibst Ruhe und knickst folglich vor der Meinung deines AG ein
b) du beharrst auf der Position, dass der Mittwoch der fraglichen Woche regulärer Arbeitstag war und ob der AUB zu bezahlen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

Angemerkt:
Eine Konsequenz hat dein AG möglicherweise schon längst aus der Sache gezogen: dass der 'nie wieder' einem Tausch vereinbarter Arbeitstage zustimmen wird. Auf deine Ausgangssituation bezogen: du nimmst einen Tag Urlaub oder arbeitest die Zeit nach.

0x Hilfreiche Antwort

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