Arbeitstage

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)
Arbeitstage

Habe Fragen über Fragen:

1:In meinem Arbeitsvertrag steht nicht wieviele Arbeitstage wir in der Woche haben nur wieviel Stunden wir im Monat bringen müssen, nun teilte man uns mit wir hätten eine 6 Tage Woche statts eine 5 Tage Woche

Urlaubsanspruch haben wir 24 Tage

2.Wenn wir mit dem Fahrzeug das wir den ganzen Tag führen einen Unfall bauen müssen wir einen Teil der Kosten selbst tragen die Summe wird ganz nach Vorstellung des Geschäftsführers ermittelt ebenso sollen wir die Abschleppkosten tragen

Ist dies rechtens schließlich sind wir den ganzen Tag (bis zu 10 Std. als am Tag ) mit dem Auto unterwegs und da kann immer mal was passieren verschuldet
wie auch unverschuldet




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"liebe grüße quitschi"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Abend
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag dem beide Seiten zustimmen müssen.
So gibt es aber Einschränkungen, an die sich Arbeitgeber halten müssen, wie Mindesturlaub und die Anzahl der Arbeitsstunden. So sollten schon die täglichen oder die wöchentlichen Arbeitsstunden im Vertrag genannt werden.Wie diese dann aufzuteilen sind, liegt durchaus im Ermessen des AG, auch ist es noch manchmal üblich den Samstag mit als Arbeitstag anzurechnen. Bei den Urlaubstagen erhalten Sie hier den Mindesturlaub.
Ich gehe davon aus, das Sie als Kraftfahrer beschäftigt werden. Hier wird die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit durch die Fahrpersonalverordnung geregelt.In diesem Fall dürften Sie zumindest als LKW Fahrer nicht in einer 6 Tage Woche arbeiten. Die tägliche Lenkzeit ist beschränkt.
Fahrpersonalverordnung
Ihnen die Abschleppkosten aufzuerlegen, ist sittenwidrig, sofern Sie den Unfall nicht grob fahrlässig(Drogen,Alkohol)verursacht haben. Kosten bei einem Unfall müssen Sie auch nicht selber tragen.
Ich rate Ihnen unter diesen Bedingungen nicht die Lenk- und Ruhezeiten zu überschreiten, selbst wenn Sie gezwungen werden, schützt Sie diese Tatsache nicht vor einer Bestrafung.Hier können Sie durchaus mit einer Geldstrafe von bis zu 1500.-€ rechnen,im schlimmsten Fall müssten Sie die Fahrt unterbrechen und die Polizei holen.Die hilft Ihnen,wenn Sie ihr Problem schildern.Notfalls können Sie sich an das Amt für Soziales und Gesundheit in ihrem Bundesland wenden.
In Ihrer Firma wird Niemand gekündigt, Sklaven werden verkauft.

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