Hallo,
ich arbeite seit neuestem im Einzelhandel. Unser Laden hat also Montag-Samstag geöffnet. An 5 Tagen die Woche muss ich dort erscheinen. Als Ausgleich für den Samstag habe ich immer Freitags frei.
Wie ist es nun, wenn in einer Woche ein Feiertag ist? Z.b. Dienstags. Muss ich dann an meinem normal freien Freitag arbeiten kommen?
Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen kann. Gerne auch mit Gesetzestexten, falls es da was gibt.
LG
Arbeitstage in Feiertagswochen
7. Januar 2022
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Frage vom 7. Januar 2022 | 14:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitstage in Feiertagswochen
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#1
Antwort vom 7. Januar 2022 | 15:08
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Deine Frage ist geklärt im EntgFG im Paragrafen 2 Absatz 1:
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Zitat:§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Du musst also nicht und nichts nacharbeiten. Dein Frei bleibt dein Frei.
#2
Antwort vom 7. Januar 2022 | 18:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatWäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen kann. :
Als erstes müsste man mal wissen, was konkret zu dem Thema "Arbeitszeit und frei" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
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#3
Antwort vom 7. Januar 2022 | 20:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAls erstes müsste man mal wissen, was konkret zu dem Thema "Arbeitszeit und frei" in den vertraglichen Vereinbarungen steht. :
Also unter Punkt Arbeitszeit steht nur 40h/Woche.
Unter Thema Urlaub wir die 5-Tage-Woche erwähnt.
#4
Antwort vom 7. Januar 2022 | 21:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16836x hilfreich)
ZitatAls erstes müsste man mal wissen, was konkret zu dem Thema "Arbeitszeit und frei" in den vertraglichen Vereinbarungen steht. :
Nein, das muss man nicht wissen, weil das
ZitatAls Ausgleich für den Samstag habe ich immer Freitags frei. :
für die rechtliche Beurteilung reicht.
Wenn ein Feiertag auf den Freitag fällt (z.B. Karfreitag) muss der AG jedoch keinen anderen freien Tag gewähren.
#5
Antwort vom 7. Januar 2022 | 22:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatNein, das muss man nicht wissen, weil das :
Zitat (von Ina22):
Als Ausgleich für den Samstag habe ich immer Freitags frei.
für die rechtliche Beurteilung reicht.
Selbstverständlich reicht das nicht - zumindest wenn man die rechtliche Beurteilung einigermaßen vollständig machen will, wird man auch immer die vertraglichen Vereinbarungen sichten müssen.
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