Arbeitsunfähigkeit / Krankengeld

23. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
0603marc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeit / Krankengeld

Guten Tag

Ich habe ein Problem. Ich habe nächste Woche seit 6 Wochen einen Krankenschein. Da mein Chef mir in der Zeit zwei Abmahnungen geschrieben hat, ist das Arbeitsverhältnis scho in seinen Augen beendet. Die Abmahnungen liegen schon beim Arbeitsgericht. Aber meine Frage ist eigentlich eine andere.

Wenn ich nach den 6 Wochen wegen einer anderen Erkrankung krank geschrieben werde, komme ich dann in das Krankengeld oder fangen die 6 Wochen von vorne an?

Ein Mitarbeiter von der Krankenkasse (Krankengeld Sachbearbeiter) Sagt, es gibt ein Gesetz was sagt, wenn die Krankeit sich nicht überschneidet und es eine andere Krankheit ist fangen die 6 Wochen von vorne an. Stimmt das?
Was ist das für ein Gesetz?

Wäre nett wenn man mir da etwas zu sagen kann.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Eine Arbeit wird nur durch eine Kündigung(schritlich) beendet! Warum liegen ihre Abmahnungen beim Arbeitsgericht???
Bei der Krankheit kommt es auf die Folgekrankheit an.Hatten Sie eine Erkältung und brechen sich jetzt das Bein, würden tatsächlich die 6 Wochen Neu anfangen.
Passt Ihre neue Krankheit irgendwie zu der anderen Diagnosenummer,fängt keine neue Krankheit an.
Sind Sie jetzt weiter Krank bekommen Sie ihr Krankengeld jetzt von der KK per Auszahlschein. Beim Arzt legen Sie diesen Schein vor, dort wir er abgestempelt und vom Arzt unterschrieben und SIE senden diesen per Post zur Kasse.Den Auszahlschein bekommen Sie eigentlich von ihrer Kasse zugeschickt, immer wenn Sie einen Schein zur Kasse schicken, bekommen Sie auch einen neuen zugeschickt.Beim Auszahlschein müssen Sie sich alle 2 Wochen beim Arzt vorstellen, nur in Ausnahmen gilt auch ein Frist von 4 Wochen.

-- Editiert am 23.07.2010 12:22

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#2
 Von 
0603marc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Woher wissen Sie das mit dem Krankenschein? Wo steht das gesfchrieben? Mich interessiert das ja doch schon.

Meine Abmahnungen liegen deshalb dem Arbeitsgericht vor, da diese zu einem haltlos sind und Sachen abgemahnt wurden für die ich laut Arbeitsvertrag nichts zu tun habe.

Mein Anwalt klagt gerade eine Streichung der Abmahnungen in meiner Personalakte ein.

Sie sagten das eine neue 6 Wochenregelung bei einer neuen Krankheit anfängt.
OWenn der alte neurologisch ist und der andere allgemein ist das doch eine andere Krankheit oder?



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#3
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

klingt als wenn du da nicht mehr hinwillst und dich absichtlich nochmal 6 Wochen krank schreiben lässt und nun eine rechtliche Habe suchst.

Dann bin ich auf der Seite deines Chefs. Sorry!

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#4
 Von 
0603marc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Nein das Verstehst Du falsch. Ich werde wieder in die Firma gehen. Ich möchte nur wissen, falls es zur einer auseinandersetzung kommt und ein weiter Arbeiten nicht möglich ist, wie ich bis zum Ende des Vertrages (September) dem Streit aus dem Weg gehe.

Es ist nicht meine Art. Aber ob ich mich jeden Tag mit dem Chef Zoff und dadurch andere Kollegen leiden oder ich diesem aus dem Weg gehe ist doch verständlich oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Eigentlich kann Ihnen das mit dem Krankenschein doch egal sein, hier bekommen Sie entweder Geld von der KK oder dem Arbeitgeber.Vorausgesetzt natürlich das Sie schon lange genug Arbeiten um Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu haben. Die beiden von Ihnen genannten Krankheiten werden sicher keine neue Krankheit rechtferigen, die Entscheidung trifft dann der Arzt und die Krankenkasse.Da Ihr Vertrag ausläuft versuchen Sie die Zeit so gut es geht über die Zeit zu bringen. Bei zweifeln zu Ihrer Krankheit kann der AG Sie zum MDK schicken, um festzustellen wie krank Sie wirklich sind. Hier reichen aber 6-8 Wochen wohl noch nicht aus.Allerdings muss er dann auch die Kosten tragen.Oft bringt es was, mit dem Arzt offen über die Sache zu sprechen.Ein Arzt ist zum Schweigen verpflichtet.Versuchen Sie es einfach und sagen dem Arzt wie es ist.

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