Arbeitsunfähigkeit - Was kommt nach Krankengeld?

16. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
volkan.d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 58x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeit - Was kommt nach Krankengeld?

Liebe Experten,

ich bin dringendst auf Ihre Hilfe und Ihren Rat angewiesen:

Mein Vater ist 51 Jahre alt und ist nun seit längerer Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten. Er ist ein ganz einfacher Arbeiter in einer Fabrik und das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber besteht noch weiterhin.
Mein Vater kriegt nur noch bis Anfang Juni Krankengeld und ich bin ratlos darüber, welchen Schritt wir als nächstes gehen sollen.

Ich habe zusammen mit meinem Vater in den letzten (fast) 18 Monaten zahlreiche Fachärzte besucht, er hat einen 4wöchigen Rehabilitationsaufenthalt gehabt, doch trotzdem hat sich sein Zustand nicht verbessert. Die Ärzte können einfach die Ursache für seine Schmerzen und die starke Einschränkung seiner Beweglichkeit nicht herausfinden. Sein Zustand verschlechtert sich von Tag zu Tag, sodass sogar psychische Beschwerden hinzugekommen sind, weil er schließlich eine Familie mit zwei Kindern zu versorgen hat und wir unser Haus noch abbezahlen müssen.

Die Beraterin bei seiner Krankenkasse hat uns vorgeschlagen, er solle eine „Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben“ beantragen. Doch diese macht meines Erachtens in unserem Fall keinen Sinn, da er aufgrund seines Alters und seiner fehlenden Deutsch-Kenntnisse ungeeignet ist für Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Es würden also nur „Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation“ in Frage kommen, damit er wieder arbeitet. Doch dazu ist er ja leider nicht in der Lage.

Wird sind zur Deutschen Rentenversicherung (LVA) gegangen, um dort die „Rente wegen Erwerbsminderung“ zu beantragen. Doch der Rentenberater hat uns geraten, zunächst seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu nutzen, weil die Rente meines Vaters gering ausfallen wird (nach den Abschlägen ca. 700€) und es noch nicht einmal sicher ist, dass der Rentenantrag bewilligt wird.

Genau in diesem Punkt beginnt meine Ratlosigkeit:
Wir wollen eigentlich die „Rente wegen Erwerbsminderung“ beantragen, weil mein Vater definitiv nicht in der Lage ist zu arbeiten.
Der Rentenberater schickt uns jedoch weg und rät uns, wir sollen zum Arbeitsamt gehen und dort das Arbeitslosengeld 1 beantragen. Dabei sollen wir (laut Rentenberater) mit §125 SGB III („Nahtlosigkeit“) argumentieren und behaupten, das mein Vater noch VOLL arbeitsfähig ist (also > 6h) sein Arbeitsverhältnis besteht, er jedoch momentan seine alte Arbeit nicht ausüben kann.

Abgesehen davon, dass dies ja nicht ganz der Wahrheit entspricht, stelle ich mir folgende 3 Fragen:
Erstens, wird das Arbeitsamt nun versuchen meinem Vater andere Arbeitsstellen zu vermitteln? Wenn ja, wird es nicht problematisch, wenn mein Vater sich dann bei der jeweiligen Stelle bewirbt und dann dort die Aussage trifft „Nein, ich kann diese Arbeit aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht ausüben.“ ? Das Arbeitsamt wird doch über diese Aussage sicherlich informiert werden.

Zweitens, wird es uns bei der späteren Beantragung der „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“ (nach den 18 Monaten Arbeitslosengeld 1) nicht zum Verhängnis, dass wird das Arbeitslosengeld 1 mit einer gegensätzlichen Argumentation („Ja, ich bin voll erwerbsfähig.“) beantragt haben?

Drittens, soll ich in der Zwischenzeit Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen? Wie gesagt, besteht das Arbeitsverhältnis noch. Mein Vater war auch immer ein sehr beliebter Arbeiter und hatte nie Probleme mit dem Arbeitgeber. Wir wollen noch nicht, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird (für den Fall, dass ein Wunder geschieht und eine Therapie doch noch fruchtet). Soll ich also den Arbeitgeber darüber informieren, dass mein Vater immernoch nicht in der Lage ist zu arbeiten, wir jedoch weiterhin eine Therapie nach der anderen versuchen und für die Übergangszeit das Arbeitslosengeld 1 beantragen?


Ich wäre Ihnen wirklich SEHR DANKBAR, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, ob ich also als nächstes die Rente oder das Arbeitslosengeld 1 beantragen soll bzw. wie ich generell vorgehen soll.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich fürchte, deine Anfrage überfordert ein Laienforum. Mich jedenfalls definitiv.
Soweit ich aber informiert bin, steuern die KK den Patienten aus, wenn er binnen drei Jahren die halbe Zeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war und dann wird zwangsweise die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Aber dies mit Vorbehalt.

-- Editiert am 16.04.2009 14:56

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@blaubär

wenn du magst, schau im soz.recht vorbei. dann liest du, wie es nach kg weitergehen kann. rente jedenfalls nicht.

@volkan

die antwort habe ich dann mal nur im sozialrecht gegeben. da grhört es ja hin :)

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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