Arbeitsunfähigkeit - krank geschrieben und vorzeitig wieder arbeiten?

15. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fenia
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeit - krank geschrieben und vorzeitig wieder arbeiten?

Hallo,

was passiert, wenn ich krank geschrieben bin und dennoch veozeitig meine Tätigkeit aufnehme? Bin ich versichert oder nicht?

Wenn jemand mir eine entsprechenden Gesetzestext angeben kann, wäre das perfekt.

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Wenn etwas passieren sollte und es über die BG/Versicherung u.U. fragen wie das sein kann, wenn man doch krankgeschrieben ist.

Beste Lösung wäre nochmals zum Arzt und sich "gesundschreiben" lassen

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Fenia, hast du dir mal die Mühe gemacht und dir die AU näher angeschaut?
Die AU wird für ein voraussichtliches Datum ausgeschrieben, nicht für ein bestimmtes festgelegtes und im Normalfall kann man auch einfach wieder auf Arbeitgehen und ist ganz normal (unfall-)versichert. Damit ist die AU allerdings beendigt. Das heißt also, wenn du z.b. bis Freitag der Woche AU geschrieben bist und am Mittwoch schon wieder - arbeitsfähig - arbeiten gehst, am Donnerstag merkst 'Ach nee, geht doch nicht.'. Dann gilt die ursprüngliche AU (die bis Freitag war) nicht mehr. Entweder Arbeiten oder Krankgeschrieben! Beides gleichzeitig geht nicht (außer bei Wiedereingliederung, aber das ist nochmal was anderes).

Kommt aber drauf an auf was du hinauswillst. Es gibt schon Fälle, wo der AG besser tut den AN nach Hause zu schicken, wenn er offensichtlich sieht, dass der AN nicht in der Lage ist seine Arbeit zu machen.

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

du bist versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gesetzestext / §§ kann ich dir nicht nennen, da es nur in den Kommentaren zu den § steht.

mfg

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#4
 Von 
Fenia
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, ich habe heute versucht bei meiner Krnakenkasse näheres zu erfahren und die meinten, ich sei nicht versichert.... Ich bin etwas verunsichert, da man zu diesem Thema zwei Meinungen hört...

In welchen Kommentaren kann ich da etwas finden? Wäre super wichtig..

Vielen dank,

Fenia

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#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, fenia,

wenn deine Krankenkasse der Meinung ist, Du seist nicht versichert, dann lass dir doch mal die Quelle dieser Information geben.

Ansonsten gilt: wenn Du wieder arbeitsfähig bist, kannst Du auch wieder arbeiten gehen. Es gibt keine Gesundschreibung (davon abgesehen: es gibt auch keine Krankschreibung, mit Ausnahme von Wodoo-Zauber).

Mach dir also keine Sorgen und informiere deinen AG, dass Du wieder zur Arbeit kommst; damit hast Du sicherlich auch etwas fürs gute Betriebsklima gemacht. :)

Ally

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Hier stimme ich venotis vollkommen zu. Die AU ist eine Bescheinigung für die "voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit".

Wenn es wieder möglich ist, arbeiten zu gehen, besteht auch Versicherungsschutz.

Anders sieht dies aus, wenn Sie ein Krankentagegeld erhalten, dann wäre dies Erschleichung von Leistungen.


-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#7
 Von 
Fenia
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihr habt alles recht... Ich habe die BG angerufen und die haben mir bestätigt, dass man selbstverständlich arbeiten gehen kann, trotz AU.

Also vielen Dank für eure Unterstützung, hat mir sehr geholfen.

Im Übrigen: Mein Arbeitgeber wollte mich deswegen abmahnen, von wegen ein Beitrag für ein gutes Betriebsklima :)

Gruß

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