Mir ist die folgende Formulierung unklar:
"Bei Krankheit ist spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt."
Bedeutet das, dass ich bereits wenn ich nur 1 Tag krank bin, ich drei Tage Zeit habe um eine AU vorzulegen? Oder dass ich überhaupt nur eine vorlegen muss, sollte ich den vierten Tag auch noch krank sein?
Vielen Dank!
Fluuuf
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unklare Formulierung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatOder dass ich überhaupt nur eine vorlegen muss, sollte ich den vierten Tag auch noch krank sein? :
Es heißt doch unmissverständlich, dass eine AU am dritten Tag (3. Tag) vorliegen muss. Wenn du am 3. Tag wieder am Arbeitsplatz bist, ist alles okay auch ohne AU - entweder das, oder die AU. Dazu gehört aber immer die Verpflichtung, sich beim Arbeitgeber zu melden, wenn AN gehindert ist, der Arbeit nachzugehen - in aller Regel verbunden mit dem schönen Wörtchen 'unverzüglich', also ohne Verzug, am Tag 1, sobald die Verhinderung klar ist. Anders ist es, wenn du schon am Arbeitsplatz bist und dort etwas passiert, dass du nicht weiterarbeiten kannst - dann meldest du dich krank, gehst nach Hause .. und der Tag gilt als gearbeitet.
Wobei fraglich ist inwieweit bei gesetzlich Versicherten diese Klausel noch von wert ist, da seit 1.1. die elektronische AU gilt.
Das hier hilft aber dennoch
ZitatDazu gehört aber immer die Verpflichtung, sich beim Arbeitgeber zu melden, wenn AN gehindert ist, der Arbeit nachzugehen - in aller Regel verbunden mit dem schönen Wörtchen 'unverzüglich', also ohne Verzug, am Tag 1, sobald die Verhinderung klar ist. :
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Für mich war es eben nicht klar. Es steht ja nicht "spätestens am dritten Krankheitstag", sondern "Kalendertag", also verstehe ich, egal wie lang ich krank bin, spätestens nach 3 Kalendertagen muss die AU da sein. Für mich geht es primär darum ob ich wenn ich nur einen Tag krank bin zum Arzt gehen muss oder nicht.. Vielen Dank für eure Hilfe schonmal!
Zitat"Bei Krankheit ist spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt." :
Ich weiß, was Du meinst, aber da steht "am" dritten Kalendertag und nicht "ab" dem dritten Kalendertag.....
Das würd ich so lesen, dass ab dem ersten Krankheitstag eine AU benötigt wird und diese am 3. Kalendertag in der Firma vorliegen muss....
ZitatIch weiß, was Du meinst, aber da steht "am" dritten Kalendertag und nicht "ab" dem dritten Kalendertag..... :
Das würd ich so lesen, dass ab dem ersten Krankheitstag eine AU benötigt wird und diese am 3. Kalendertag in der Firma vorliegen muss....
Jap genauso verstehe ich es auch. Daher meine Zweifel. Also doch nicht so ganz eindeutig?
... ich finde diese Deutung überinterpretiert. Aber wenn du Zweifel hast: an der Quelle nachfragen hilft.
Ich finde den Sachverhalt sehr klar! Bei Krankheit ist eine AUB vorzulegen. Und zwar unabhängig davon, wieviel Tage man krank ist. Und die AUB muss spätestens am dritten Tag nach Beginn der AU beim AG vorliegen.Zitat"Bei Krankheit ist spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt. :
ZitatIch finde den Sachverhalt sehr klar! Bei Krankheit ist eine AUB vorzulegen. Und zwar unabhängig davon, wieviel Tage man krank ist. Und die AUB muss spätestens am dritten Tag nach Beginn der AU beim AG vorliegen. :
Genauso verstehe ich das auch. Danke euch. Ich frage mal bei der Perso nach.
Ich teile die Meinung von blaubär+ nicht.
Für mich ist ganz klar, dass immer eine AU nötig ist und diese spätestens am 3. Kalendertag vorliegen muss.
Allerdings sehe ich dies als unsinnig an. Was ist wenn ein AN Freitags erkrankt? dann müsste diese ja Sonntags beim AG vorliegen.
Mag sein, dass der AG dies so nicht wollte aber geschrieben hat er es so.
Zitat"Bei Krankheit ist spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt." :
bedeutet, dass Sie maximal drei Kalendertage ohne ein ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben dürfen. Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen Sie somit bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert(drei Tage Frist).
Nö. Der Satz sagt was anderes aus.Zitatbedeutet, dass Sie maximal drei Kalendertage ohne ein ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben dürfen. Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen Sie somit bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert(drei Tage Frist). :
Wieso? Die kann ja auch Freitags dem AG übermittelt werden.ZitatWas ist wenn ein AN Freitags erkrankt? dann müsste diese ja Sonntags beim AG vorliegen. :
Dann hätte aber auch Freitags noch jemand da sein müssen je nachdem wie spät man die AU bekommen hätte. Spielt aber mittlerweile ja keine Rolle mehr.
Man darf auch E-Mails schicken.ZitatDann hätte aber auch Freitags noch jemand da sein müssen :
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