Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unklare Formulierung

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fluuuf23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unklare Formulierung

Mir ist die folgende Formulierung unklar:
"Bei Krankheit ist spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt."

Bedeutet das, dass ich bereits wenn ich nur 1 Tag krank bin, ich drei Tage Zeit habe um eine AU vorzulegen? Oder dass ich überhaupt nur eine vorlegen muss, sollte ich den vierten Tag auch noch krank sein?

Vielen Dank!
Fluuuf

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15539 Beiträge, 5953x hilfreich)

Zitat (von Fluuuf23):
Oder dass ich überhaupt nur eine vorlegen muss, sollte ich den vierten Tag auch noch krank sein?

Es heißt doch unmissverständlich, dass eine AU am dritten Tag (3. Tag) vorliegen muss. Wenn du am 3. Tag wieder am Arbeitsplatz bist, ist alles okay auch ohne AU - entweder das, oder die AU. Dazu gehört aber immer die Verpflichtung, sich beim Arbeitgeber zu melden, wenn AN gehindert ist, der Arbeit nachzugehen - in aller Regel verbunden mit dem schönen Wörtchen 'unverzüglich', also ohne Verzug, am Tag 1, sobald die Verhinderung klar ist. Anders ist es, wenn du schon am Arbeitsplatz bist und dort etwas passiert, dass du nicht weiterarbeiten kannst - dann meldest du dich krank, gehst nach Hause .. und der Tag gilt als gearbeitet.

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#2
 Von 
kalledelhaie
Status:
Lehrling
(1424 Beiträge, 227x hilfreich)

Wobei fraglich ist inwieweit bei gesetzlich Versicherten diese Klausel noch von wert ist, da seit 1.1. die elektronische AU gilt.
Das hier hilft aber dennoch

Zitat (von blaubär+):
Dazu gehört aber immer die Verpflichtung, sich beim Arbeitgeber zu melden, wenn AN gehindert ist, der Arbeit nachzugehen - in aller Regel verbunden mit dem schönen Wörtchen 'unverzüglich', also ohne Verzug, am Tag 1, sobald die Verhinderung klar ist.

Signatur:

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#3
 Von 
Fluuuf23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Für mich war es eben nicht klar. Es steht ja nicht "spätestens am dritten Krankheitstag", sondern "Kalendertag", also verstehe ich, egal wie lang ich krank bin, spätestens nach 3 Kalendertagen muss die AU da sein. Für mich geht es primär darum ob ich wenn ich nur einen Tag krank bin zum Arzt gehen muss oder nicht.. Vielen Dank für eure Hilfe schonmal!

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7305 Beiträge, 1602x hilfreich)

Zitat (von Fluuuf23):
"Bei Krankheit ist spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt."


Ich weiß, was Du meinst, aber da steht "am" dritten Kalendertag und nicht "ab" dem dritten Kalendertag.....
Das würd ich so lesen, dass ab dem ersten Krankheitstag eine AU benötigt wird und diese am 3. Kalendertag in der Firma vorliegen muss....

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#5
 Von 
Fluuuf23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ich weiß, was Du meinst, aber da steht "am" dritten Kalendertag und nicht "ab" dem dritten Kalendertag.....
Das würd ich so lesen, dass ab dem ersten Krankheitstag eine AU benötigt wird und diese am 3. Kalendertag in der Firma vorliegen muss....


Jap genauso verstehe ich es auch. Daher meine Zweifel. Also doch nicht so ganz eindeutig?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15539 Beiträge, 5953x hilfreich)

... ich finde diese Deutung überinterpretiert. Aber wenn du Zweifel hast: an der Quelle nachfragen hilft.

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#7
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4148 Beiträge, 667x hilfreich)

Zitat (von Fluuuf23):
"Bei Krankheit ist spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt.
Ich finde den Sachverhalt sehr klar! Bei Krankheit ist eine AUB vorzulegen. Und zwar unabhängig davon, wieviel Tage man krank ist. Und die AUB muss spätestens am dritten Tag nach Beginn der AU beim AG vorliegen.

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#8
 Von 
Fluuuf23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ich finde den Sachverhalt sehr klar! Bei Krankheit ist eine AUB vorzulegen. Und zwar unabhängig davon, wieviel Tage man krank ist. Und die AUB muss spätestens am dritten Tag nach Beginn der AU beim AG vorliegen.


Genauso verstehe ich das auch. Danke euch. Ich frage mal bei der Perso nach.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Ich teile die Meinung von blaubär+ nicht.
Für mich ist ganz klar, dass immer eine AU nötig ist und diese spätestens am 3. Kalendertag vorliegen muss.
Allerdings sehe ich dies als unsinnig an. Was ist wenn ein AN Freitags erkrankt? dann müsste diese ja Sonntags beim AG vorliegen.
Mag sein, dass der AG dies so nicht wollte aber geschrieben hat er es so.

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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(777 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Fluuuf23):
"Bei Krankheit ist spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt."


bedeutet, dass Sie maximal drei Kalendertage ohne ein ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben dürfen. Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen Sie somit bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert(drei Tage Frist).

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#11
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4148 Beiträge, 667x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
bedeutet, dass Sie maximal drei Kalendertage ohne ein ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben dürfen. Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen Sie somit bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert(drei Tage Frist).
Nö. Der Satz sagt was anderes aus.

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#12
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4148 Beiträge, 667x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Was ist wenn ein AN Freitags erkrankt? dann müsste diese ja Sonntags beim AG vorliegen.
Wieso? Die kann ja auch Freitags dem AG übermittelt werden.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Dann hätte aber auch Freitags noch jemand da sein müssen je nachdem wie spät man die AU bekommen hätte. Spielt aber mittlerweile ja keine Rolle mehr.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dann hätte aber auch Freitags noch jemand da sein müssen
Man darf auch E-Mails schicken.

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