Guten Tag, Ich hatte im April 2018 einen Arbeitsunfall, bin Dachdecker und kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Die BG redet nun von Umschulung beziehungsweise von einer anderen Arbeit. Nun meine fragen. Muss ich mich selber bemühen um einen anderen Arbeitgeber zu finden? Muss ich jede Arbeit annehmen die mir die BG vermittelt?, auch wenn ich dann deutlich weniger verdiene?.
Vielen Dank Tino
Arbeitsunfall, Umschulung
13. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2019 | 13:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfall, Umschulung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2019 | 13:45
Von
Status: Schlichter (7104 Beiträge, 1482x hilfreich)
Müssen sicherlich nicht. Wenn man sich selber um etwas bemüht ist es doch immer besser.
#2
Antwort vom 13. Januar 2019 | 16:41
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 151x hilfreich)
Ganz wichtig: Die BG vermittelt keinen Job.
Als Erstes sollte man sich darüber klar werden, was man will und auch kann.
Selber aktiv werden hilft immer.
Möglich wäre eine Eignungsabklärung und Berufsfindungsmassnahme. Sollte man mit der BG besprechen. Daraus könnte sich ein Umschulungsziel ergeben.
Oft wird mit einem Bildungsträger zusammen gearbeitet. Der unterstützt bei Allem, serviert aber auch nicht von selbst den neuen Job.
Und jetzt?
Schon
266.511
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten