Antwort vom 30.10.2008 | 13:21
Von Status: Schlichter (7945 Beiträge, 2789x hilfreich)
Hhallo Cobra87,
du bist ein Arbeitnehmer wie jeder andere, also Urlaubsanspruch, Krankheit, Kündigung usw. analog. Was bei dir anders ist, da dein Einkommen unter € 400,- liegt wirst du pauschal besteuert und Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt.
Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass du Haupt-Krankenversichert über z.B. Familienversicherung oder Hauptjob bist oder freiwillig einzahlst.
Wenn du keine "richtige" Krankenversicherung hast, dann könnte das bitter sein.
Unabhängig davon - da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist sowieso die Berufsgenossenschaft mit eingeschaltet - es sei denn, du hast es nicht angegeben beim Arzt.