Arbeitsunfall - drei Finger verloren - Schadensersatz oder Schmerzensgeld?

19. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Flaco
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)
Arbeitsunfall - drei Finger verloren - Schadensersatz oder Schmerzensgeld?

Hallo!
Ich hatte einen schweren Arbeitsunfall und habe dabei drei Finger Komplett verloren.Dieser Unfall wird von der Bg betreut, und Sie teilten mir mit das ich eine Erwerbsminderungs Rente bekommen werde. Auch der Staatsanwalt ermittelt wegen schwerer Köperverletzung. Mein Arbeitgeber hat mir versichert, mich nicht zu entlassen und auf jedenfall eine neue Stelle zu finden. BG bezahlt alle Umschulungsmaßnahmen. Nun zu meiner Frage. Kann man als Arbeitnehmer noch einen Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Verursacher verlangen. Oder vieleicht als Nebenkläger bei dem Prozess auftreten denn ich will unbedingt das man so was nie mehr konstruiert und nie wieder passiert. Noch zur Erklärung: Die Maschine wurde vor einem Jahr umgebaut und hatte danach mangelhafte Schutzeinrichtungen,die wahrscheinlich nicht von einem TÜV abgenommen wurden.Z.Bsp: Notaus war in Maschinenfarbe und nicht Rot und mit Gelb unterlegt und die Einzugswalzen frei zugänglich.

-- Editiert von Flaco am 19.09.2005 13:54:04

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Flaco, wer hat denn die Maschine umgebaut? Der Arbeitgeber? Ne andere Firma?

MfG

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Flaco
ist zwar schwer was zu sagen (wg. fehlender infos zur maschine) aber ´versuchen kann man´s nur besser nicht ohne anwalt.
gruss,
kristijan

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#3
 Von 
Flaco
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Die Maschine wurde von einer Fremdfirma umgerüstet.
Zum Stand der Dinge. Ich war bei einem Anwalt und der hat die Akten vom Staatsanwalt angefordert und macht einen Chek was möglich ist. Mal sehen!
Wenn es mal etwas länger dauert bis ich wieder schreibe, habe ich mich nur im Krankenhaus aufgehalten. Aber eure Meinung ist mir trotzdem wichtig!!! Ich werde euch auch weiterhin berichten.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Die Maschine wurde von einer Fremdfirma umgerüstet.


Aber vermutlich nach den Vorgaben deiner Firma, oder?

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Was für eine Maschine war es? Grundsätzlich hat jede Maschine eine Bauartzulassung, eine TÜV-Prüfung bzw. ein CE-Kennzeichen und darf von keinem umgebaut werden, wie bei einem Kfz. erlischt sonst die Betriebserlaubnis.
Ohne einen sehr guten FACHanwalt geht es in diesem Fall nicht. Die BG reguliert nur Reha und Erwerbsminderungsrente, die übrigen Ansprüche musst du geltend machen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Seh ich auch so, wenn Du einen guten Anwalt hast, dann kann der dem AG evtl. klarmachen, dass von einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Korperverletzung abgesehen wird (und die kann man stellen, wenn die Maschine keine Betriebeerlaubiss hatte), wenn er ausreichend Schmerzensgeld absteckt. Ohne Anwalt kannste das vergessen. Das Du nicht entlassen wirst, ist wohl auch mit dem Hintergrund zu verstehen, dass Entlassene wesentlich klagefreudiger sind, denn die können nichts verlieren.

-----------------
"Chylla"

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#7
 Von 
Flaco
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Es freut mich das die Diskusion hier seinen Lauf nimmt. Die Maschine wurde natürlich nach Maßgaben von meiner Firma umgerüstet. Ausgeführt hat dieses die Firma die diese Maschine gebaut und aufgestellt hat bzw. deren Nachfolger. Das Gerät ist auch Überprüfungsplichtig also jedes Jahr kommt der Tüv. Ich würde ja am liebsten alle Beteiligten hier beim Namen nennen aber da bekommt man so richtigen Ärger glaube ich.

MfG

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich würde ja am liebsten alle Beteiligten hier beim Namen nennen aber da bekommt man so richtigen Ärger glaube ich.


Ja, das kann durchaus passieren. Und die Frage ist: Was hättest du davon?

MfG

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#9
 Von 
Flaco
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Zum Beitrag von Chylla: Die Strafanzeige wegen schwerer Körberverletzung, da habe ich keinen Einfluss das macht der Staatsanwalt. Die Kripo hat schon alle Beteiligten vernommen und sämtliche Papiere zu der Maschine beschlagtnahmt. Also darüber brauche ich mir keine Sorgen zu machen, da wird jemand zur Verantwortung gezogen. Jetzt hoffe ich Zivilrechtlich noch Schmerzensgeld zu bekommen, um einen kleinen Ausgleich für den Schaden zu bekommen, wenn schon meine Hand nicht mehr voll Funktionsfähig und dazu nicht besonders schön wird. Probiert es mal die Computermaus mit der linken Hand zu bedienen! und das ist nur eine Sache. Bis bald!

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#10
 Von 
Flaco
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Mein Anwalt hat nach mehrmaligen anfordern der Akten vom Staatsanwalt diese jetzt bekommen. Nach Lage der Dinge fehlte tatsächlich das CE Zeichen und hatte dadurch keine Zulassung. Der Anwalt setzte sich darauf hin mit der Aufsteller Firma in Verbindung um eine außergerichtliche Einigung zu erlangen. Mal sehen was die Antworten?

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#11
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Schadenersatz gegen den Arbeitgeber oder Kollegen ausgeschlossen gem. § 104 ff SGB VII , außer er/ sie handelte vorsätzlich.

Evtl. die Herstellerfirma verklagen und oder Schadenersatzansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Herstellers geltend machen.

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