Hallo,
angenommen A hätte im Rahmen eines 1 EUR Jobs einen Arbeitsunfall erlitten.
A musste die Fundamente einen Gartenzaunes ausheben, vom Arbeitgeber wurden keine Arbeitskleidung oder Sicherheitsschuhe gestellt, besteht in diesen Fall für A ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber?
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-- Editiert am 11.06.2011 12:04
Arbeitsunfall - vom Arbeitgeber wurden keine Sicherheitsschuhe gestellt. Schmerzensgeld?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
erste frage: durfte A überhaupt als 1-euro-jobber mit dieser arbeit beschäftigt werden. m.e. geht das ja schon ins gewerk. zweite frage: sind sicherheitsschuhe für diese art arbeiten üblich oder gar vorgeschrieben? wenn eine vorschrift unbeachtet blieb, könnte eine schadensersatzforderung eher aussicht haben.
dritte frage - eigentlich die erste: steht der unfall denn überhaupt in irgendeinem zusammenhang mit dem thema fehlender sicherheitsschuhe?
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schmerzensgeld bei arbeitsunfällen
regeln die § 104 SGB VII
und ff
in der regel gibts keines, außer bei vorsätzlicher herbeiführung des schadens
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Hallo,
Das die Arbeit nicht zusätzlich war, ist nicht offiziell geklärt, aber Sie ist es nicht, somit ist die Arbeit hinfällig, A macht die Arbeit nicht mehr.
A verletzte sich das Sprunggelenk, als er in ein hinter Ihm gelegenes Loch trat.
A standen für die Arbeit eine Spitzhacke und ein Spaten zur Verfügung.
Sind bei solchen Aufgaben denn Sicherheitsschuhe vorgeschrieben?
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quote:
A verletzte sich das Sprunggelenk, als er in ein hinter Ihm gelegenes Loch trat.
Da hilft etwas anderes, aber keine Sicherheitsschuhe.
Da die Verletzung wohl auch mit Sicherheitsschuhen erfolgt wäre, sehe ich keinen Ansatzspunkt aus fehlenden Sicherheitsschuhen einen Anspruch herzuleiten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo,
das ist die Frage. wäre die Verletzung mit dem Sicherheitsschuhe nicht passiert und der Arbeitgeber ist daher haftbar zu machen, oder aus dem Grund, das der Arbeitgeber A gar nicht mit dem Arbeiten beauftragen konnte, da die Arbeiten nicht zusätzlich waren?
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die frage, ob eine 1-€-kraft überhaupt für diese arbeiten eingesetzt werden durfte, ist eine grundsatzfrage und von allgemeinem interesse.
wenn sicherheitsschuhe z.b. eine stahlkappe haben, ist man wohl bei einem schlecht plazierten spatenstich vor bösen folgen geschützt, nicht aber gegen umknicken, weil man in ein loch tritt. insofern sehe ich keinen anhaltspunkt, weswegen der arbeitgeber schmerzensgeld zahlen sollte. es ist halt ein ganz normaler unfall.
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Der 1 EUR Job war nicht zusätzlich, somit hätte A Ihn gar nicht machen dürfen, das hätte doch aber auch der Arbeitgeber wissen müssen, denn ohne die (eigentlich verbotene) Arbeit keine Verletzung.
Wen sehen Sie denn in der Haftung?
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