Hallo,
man schreibt einen 400€-Job als Auslieferungsfahrer (feste Tour, nachts)aus. Daraufhin meldet sich ein Herr aus Südost-Europa, der den Arbeitsvertrag unterschreibt und auf dessen Konto der Lohn
geht. Die Arbeit wird dann aber nicht von dieser Person, sondern von anderen Personen (drei im Wechsel) ebenfalls aus Südost-Europa durchgeführt, die wiederum von der ersten Person Geld erhalten, also quasi dessen Angestellte sind, ohne daß der eigentliche AG deren rechtlichen Status kennt.
An der Arbeitsausführung gibt es nichts auszusetzen, sind zuverlässig, AG braucht sich nicht um Vertretung zu kümmern usw.
Aber: Kann dieses "Modell" rechtliche Folgen für den AG haben?
Grüße
"Arbeitsuntervermittlung" - Folgen für AG
4. Februar 2013
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Frage vom 4. Februar 2013 | 10:48
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich)
"Arbeitsuntervermittlung" - Folgen für AG
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#1
Antwort vom 4. Februar 2013 | 11:29
Von
Status: Unbeschreiblich (40154 Beiträge, 14293x hilfreich)
Ja natürlich hat das Folgen. Etwa unter den Stichpunkten Schwarzarbeit, Dumpinglöhne, Soziabetrug, Verstoss gegen das Ausländergesetz,nur mal so als Einstieg.
wirdwerden
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#2
Antwort vom 4. Februar 2013 | 12:52
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)
Rechtlich ist das definitiv nicht in Ordnung. Wer einen AV unterschreibt, muss die Leistung auch selbst erbringen. Könnte spaßig werden, wenn die Drei auf die Idee kämen, dass sie selbst eigenen AV mit dem AG haben, weil er sie arbeiten lässt.
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