Arbeitsverhältnis

17. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-623
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsverhältnis

Habe gestern meinen Arbeitsvertrag erhalten. Der stimmt aber nicht mit dem überein was mündlich besprochen wurde. Arbeite seit 01.03.2006 in der Firma und war vorher arbeitslos. Wenn ich jetzt nicht unterzeichene was kann dann passieren. Wurde über einen Arbeitsvermittler (Vermittlervertrag liegt vor) vermittelt. Habe ich jetzt die Arschkarte gezogen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 652x hilfreich)

Wie wäre es denn, wenn Sie mit Ihrem Chef darüber reden und darum bitten, die mündlichen Absprachen (ist immer so eine Sache ohne Zeugen) in den Vertrag zu übernehmen?

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Rein formal betrachtet ist es wohl so, daß Ihnen Ihr AG ein Angebot zum Abschluß eines Arbeitsvertrags unterbreitet hat, das Sie annehmen können oder eben nicht.

Worin bestehen denn die Abweichungen in dem Vertragsangebot des AG?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8058x hilfreich)

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden. Also steht ANggAG schon in einem Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrags.

Nach dem Nachweisgesetz ist der AG aber verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit die für die Arbeit wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu bestätigen.

Aber bedenke: Probezeit. Also erst mal den Tipp von murgab ausprobieren.





-- Editiert von hamburgerin01 am 17.03.2006 13:35:11

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#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Das ist schon richtig. Nur dürfte hier ein Beweisproblem hinsichtlich der Koditionen bestehen, so daß der schriftliche Arbeitsvertrag, der dem Fragesteller vorliegt, wohl tatsächlich als Angebot anzusehen ist. Gleichwohl sollte das Gespräch mit dem AG gesucht werden.

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#5
 Von 
guest123-623
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Gespräch fand heute statt. Jedoch will der Arbeitgeber folgende Punkte nicht ändern/ergänzen:

1. Name der Firma stimmt nicht
2. Anschrift der Firma fehlt
3. Arbeitsort fehlt
4. Lohn ist anders als Absprache
5. Urlaubstage sind anders als Absprache
6. Fälligkeit der Vergütung fehlt

Der AG drängt mich jetzt dazu den Vertrag zu unterschreiben, damit er mich kündigen kann.

Ich will aber nicht unterschreiben, weil ich ja sonst den Arbeitsvertrag anerkenne und wenn der AG mich nicht kündigt ich selber kündigen muss. Wenn ich aber selber kündige bekomme ich Ärger mit der Agentur für Arbeit.

Welche Kündigungsfrist gilt, wenn ich nicht unterschreibe?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

quote:
Der AG drängt mich jetzt dazu den Vertrag zu unterschreiben, damit er mich kündigen kann.


Was ist dass denn für eine seltsame Logik? Der kann dich auch ohne schriftlichen Vertrag kündigen.

Welche Kündigungsfrist wäre es denn lt. Vertrag?

Wurde mündliche eine Probezeit ausgemacht?

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#7
 Von 
guest123-623
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Lt. Vertrag:

Die Probezeit beträgt 6 Monate.

Das Arbeitsverhältnis kann innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Lt. mündlicher Vereinbarung:

Probezeit 6 Monate.

Muss er mich nach Tarif (NGG-Tarifvertrag )bezahlen. Im Arbeitsvertrag steht ein viel geringeres Festgehalt. Aber es wurde mündlich ein Stundenlohn vereinbart, welcher als Summe der 120 Stunden/Monat ein viel höheres Bruttogehalt ergbit.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Insofern keine Tarifbindung besteht, muss er dich nicht nach Tarif bezahlen.

Es gibt 3 Möglichkeiten weswegen ein Tarifvertrag für ein Arbeitsverhältnis gilt:

1. Arbeitgeber ist im AG-Verband und Arbeitnehmer in der Gewerkschaft
2. die Geltung des TV wird im Arbeitsvertrag vereinbart
3. der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich

... ob bei dir eine der Möglichkeiten zutrifft, weiß ich nicht.

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#9
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 559x hilfreich)

gegenfrage:.

1. Name der Firma stimmt nicht
2. Anschrift der Firma fehlt


wer will in so einer firma schon arbeiten? wer weiß ob da alles mit rechten dingen zugeht.

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#10
 Von 
guest123-623
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Bin kein Gerwerkschaftsmitglied.

Im Arbeitsvertrah steht:
Es gilt im übrigen der NGG-Tarivertrag.

gegenfrage:.

1. Name der Firma stimmt nicht
2. Anschrift der Firma fehlt

wer will in so einer firma schon arbeiten? wer weiß ob da alles mit rechten dingen
zugeht.

Deshalb will ich da ja auch nicht arbeiten.

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