Arbeitsverhältnis beendet - EM-Rente

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitsverhältnis beendet - EM-Rente

Liebe Forumsteilnehmer,
ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe und hoffe, Ihr
könnt mir ein paar Tipps und Ratschläge geben.
Folgender Sachverhalt:
Ich bekomme nach einer befristeten jetzt eine
unbefristete EM-Rente bis 2022 mit dem Hinweis,
daß ggf. von der DRV zwischendurch neu
begutachtet werden kann. Mein Arbeitsverhältnis
ruhte bisher.

Heute bekam ich einen Brief von meinem AG, daß
er das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der
befristeten EM-Rente beenden wird.

Meine Fragen:

1. Darf der das, ohne daß ich einwillige. Es könnte
ja sein, daß ich in 2-3 Jahren wieder arbeiten
kann, mein schöner Arbeitsplatz dann aber weg ist
(ich bin erst 54)?
2. Stünde mir nach 37 Jahren Betriebszugehörigkeit
nicht eine Abfindung zu?
3. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?
4. Nach dem neuen EuGH Az C 350/06 + C 520/06 vom
20.01.2009 würde mir aus 2008 und 2009 noch
Urlaub zustehen, den ich krankheitsbedingt nicht
nehmen konnte. Kann ich den jetzt einfordern?

Ist ein bißchen lang geworden, sorry.

Vielen lieben Dank für`s lesen und Eure Meinungen.

Eure Emma10



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2535x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Heute bekam ich einen Brief von meinem AG, daß
er das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der
befristeten EM-Rente beenden wird. <hr size=1 noshade>


Der AG kann das AV nicht einseitig für beendet erklären. Er könnte aber fristgemäss kündigen.
Ob die Kündigung wirksam ist, hängt unter anderem auch von der Grösse des Betriebes ab. Wieviel AN beschäftigt denn der Betrieb?

quote:<hr size=1 noshade>4. Nach dem neuen EuGH Az C 350/06 + C 520/06 vom
20.01.2009 würde mir aus 2008 und 2009 noch
Urlaub zustehen, den ich krankheitsbedingt nicht
nehmen konnte. Kann ich den jetzt einfordern? <hr size=1 noshade>


Den können Sie einfordern, wenn Sie wieder zu arbeiten anfangen oder eine Abgeltung, wenn das AV beendet wird.
Wenn Sie den Arbeitsplatz lieber behalten wollen, dann würde ich das Thema im Moment lieber nicht ansprechen.


quote:<hr size=1 noshade>2. Stünde mir nach 37 Jahren Betriebszugehörigkeit
nicht eine Abfindung zu? <hr size=1 noshade>


Bei einer Abfindung erkauft sich der AG in der Regel im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb. Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18260 Beiträge, 6692x hilfreich)

... es gibt durchaus situationen, in denen ein av resp. der anspruch darauf quasi "versandet", ganz ohne kündigung oder befristung. dazu gehört m.w. auch wenn die em-rente dauerhaft wird. ganz sicher bin ich aber nicht.
.... ansonsten: urlaub ja, abfindung nein.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
geduld
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

Dir Reglung der Urlaubsabgeltung findet jedoch nur Anwendung auf ruhende Arbeitsverhältnisse aufgrund Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit.
Ein Anspruch auf Mindesturlaub während des Bezuges einer Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung besteht jedoch nicht.


So habe ich das mal gehört!!??


-- Editiert am 13.01.2011 10:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Antworten. Da werde ich mich wohl
damit abfinden müssen, daß es keine Abfindung gibt.
Ich versuche jetzt noch das Urlaubsgeld zu bekommen
und hoffe, daß ich das Thema dann beenden kann.

Nochmals vielen Dank
LG Emma10


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Dein Arbeitgeber kann Dir nicht einfach so kündigen.

Bist Du schwerbehindert?

Lass Dich beraten und vor allem musst Du sehr schnell gegen die Kündigung vorgehen.

Hierzu schreibt Dir bestimmt auch noch jemand anders.

LG und alles Gute



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" - Aufgeben gilt nicht! -"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

@muci
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich glaube wir haben uns
irgendwie mißverstanden. Mir wurde nicht gekündigt, mein
Arbeitsverhälnis wird vom AG beendet, da ich jetzt von
einer befristeten in eine unbefristete (2022) EM-Rente gehe.
Ich denke mal, da kann man nichts machen. GdB habe ich
80 plus Kennzeichen B+G und meine Firma hat ca. 700 MA.

Trotzdem vielen Dank für Deine Mühe.

LG Emma10

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)


Wir haben uns nicht mißverstanden :-)

Ich glaube nicht, daß der Arbeitgeber so einfach kündigen darf, nur weil Deine EU-Rente von befristet in unbefristet umgewandelt wird.

Stell Dir vor - aus irgendwelchen Gründen geht es Dir irgendwann besser - wenn Du ungekündigt wärest, müsste Dich der Arbeitgeber wieder weiterbeschäftigen.

Im übrigen ist es auch möglich eine unbefristete EU-Rente zu "verlieren". Alle 2 Jahre oder so wirst Du von der DRV angeschrieben und Dein Arzt muss ein Formular ausfüllen. Hat sich der Gesundheitszustand verbessert und Dein Arzt schreibt rein, daß Du arbeiten kannst, dann kann auch diese "unbefristete" EU-Rente aufgehoben werden.

Ausserdem bist Du schwerbehindert. Dein Arbeitgeber darf Dir gar nicht so einfach kündigen. Die Kündigung muss bei einer Schwerbehinderung übers Integrationsamt laufen und nur mit Zustimmung des Integrationsamtes dürfte Dir der Arbeitgeber kündigen.

Ich würde mir schleunigst einen guten Arbeitsrechtler suchen und versuchen eine Abfindung rauszuschlagen + Urlaubsabgeltung.

Lass Dich beraten ... aber bald, wegen Kündigungsschutzklage - Nicht dass Du die Frist versäumst.

LG




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" - Aufgeben gilt nicht! -"



-- Editiert am 13.01.2011 21:35

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39916 Beiträge, 14224x hilfreich)

Es geht hier nicht um eine Kündigung. Bei uns steht z.B. im Tarifvertrag, dass das Arbeitsverhältnis, ohne dass es der Kündigung bedarf, endet, wenn der Arbeitnehmer entweder in die Altersrente geht oder aber eine unbefristete EM-Rente erhält. Es wäre also zu prüfen, ob wir hier so einen Fall vorliegen haben. Der Brief des Arbeitgebers spricht dafür.

wirdwerden

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