Arbeitsverhältnis beendet mit zwei möglichen Endterminen

24. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsverhältnis beendet mit zwei möglichen Endterminen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Kündigung und hoffe auf Einschätzungen.

In meinem Arbeitsvertrag steht als Kündigungsfrist „1 Monat zum Monatsende". Mein Arbeitgeber hat mir eine Kündigung geschickt, datiert auf den 15.05.2026. Erhalten habe ich das Einschreiben allerdings erst am 18.05.2026.

In der Kündigung steht wörtlich:

„Hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis vom 21.07.2025 ordentlich und fristgerecht zum 30.06.2026, spätestens jedoch zum 31.07.2026."

Mir ist extrem wichtig, dass das Arbeitsverhältnis bis zum 31.07.2026 läuft, da ich die Zeit für die Sozialversicherung benötige.

Ich wollte jetzt per E-Mail kurz antworten mit:

„Ich bestätige den Erhalt Ihrer Kündigung und gehe von einem Vertragsende zum 31.07.2026 aus."
oder noch kürzer:
"ich bestätige den Erhalt Ihrer Kündigung zum 31.07.2026."

Meine Frage:
Kann der Arbeitgeber später trotzdem noch sagen, dass doch der 30.06. gilt, obwohl in der Kündigung zusätzlich „spätestens jedoch zum 31.07.2026" steht? Oder ist der 31.07. damit praktisch bereits mit umfasst?

Danke euch!

Der GF hat mir auf jeden Fall bestätigt, dass der Juli mit drin ist, aber der GF hat auch in der Vergangenheit schon seine "Meinung" geändert. Mein Plan war, erstens, den 31.07 bestätigen und dann Anfang Juni um eine eindeutigere Formulierung bitten, weil der GF gesagt hat, wenn es nicht zum Nachteil der Firma ist, würde er das Schreiben gerne etwas anpassen.


-- Editiert von User am 24. Mai 2026 07:56




25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42628 Beiträge, 14768x hilfreich)

Zunächst einmal ist davon auszugehen, dass der AG Dir zum frühesten genannten Termin gekündigt hat; erst wenn diese Kündigung nicht greift, muss man gucken, welcher Termin der richtige ist. Warum diese "weiche" Formulierung: wenn ein Kündigungsschreiben nicht per Boten auf den Weg gebracht wird, weiß man ja nicht genau, wenn der Brief in den Bereich des Noch-Arbeitnehmers kommt. Und erst ab diesem Zeitpunkt, also dem Zugang, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Da musst Du jetzt mal rechnen, wann die Kündigung greift.

Unerheblich ist, was Du insoweit dem Arbeitgeber bestätigst. Davon ist das Datum der Wirksamkeit der Kündigung nicht abhäng.

wirdwerden

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#2
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
In meinem Arbeitsvertrag steht als Kündigungsfrist „1 Monat zum Monatsende".


Zitat (von Milbo):
Erhalten habe ich das Einschreiben allerdings erst am 18.05.2026.


Nicht "erst", sondern "schon". Damit wurde bis zum 30.06. die 1-monatige Kündigungsfrist eingehalten. Zum 31.07. würde das Arbeitsverhältnis nur dann enden, wenn die Kündigung erst im Juni angekommen wäre.

Als Arbeitnehmer kannst du dir nicht den Termin aussuchen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130083 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
Mein Plan war, erstens, den 31.07 bestätigen

Das ist völlig nutzlos, da bereits zum 30.06. gekündigt wurde.



Zitat (von Milbo):
und dann Anfang Juni um eine eindeutigere Formulierung bitten

Die Formuierung ist bereits eindeutig.



Zitat (von Milbo):
weil der GF gesagt hat, wenn es nicht zum Nachteil der Firma ist, würde er das Schreiben gerne etwas anpassen.

Es steht ihm jederzeit frei, eine Änderung zu formulieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

m Grunde ist das für mich eine Verarsche. Der Geschäftsführer oder einer der Geschäftsführer hat mich angerufen und gesagt: Bevor das Schreiben in Ihrem Briefkasten ist, wollte ich mit Ihnen darüber reden und es Ihnen persönlich sagen. Er hat quasi Bedauern geäußert und mehrfach betont, dass der siebte Monat auf jeden Fall mit eingeschlossen sei und dass er sich dafür eingesetzt habe, dass der siebte Monat dabei ist. Im Grunde genommen ist er jetzt aber definitiv nicht mit drin, und das müssten wir auf jeden Fall schriftlich bekommen.Ich weiß aus der Vergangenheit, dass sie mit solchen Methoden arbeiten. Der Geschäftsführer sagte einmal, er könne sich nicht mehr daran erinnern, dass die Probezeit nur vier Monate sei, obwohl ich das schriftlich hatte. Eigentlich war sie sechs Monate; später wurde sie schriftlich auf vier Monate reduziert, weil ich mich dafür eingesetzt hatte. Das hätte mir damals geholfen, hat es aber letztlich nicht. Es hat mich zutiefst gekränkt, dass der Geschäftsführer meinte, er könne sich nicht mehr daran erinnern.Wie würdet ihr reagieren?

Ich fühle mich gekränkt und reagiere oft mit Wut / Aggression. Der Vertrag endet definitiv Ende Juni, und ich bin derzeit außerdem krank. Als nächsten Schritt möchte ich, dass man mir die Kündigung eindeutig zum 30.07. schriftlich gibt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sie das nicht tun werden. Ich finde das schon verarscht, versteht ihr? Am Telefon sagt er mir mehrfach, der siebte Monat sei mit drin, aber mündliche Absprachen gelten ja nicht. Ich hätte das Einschreiben mit Rückschein nicht annehmen müssen, aber ich wollte es annehmen, weil ich die Arbeitgeberkündigung wegen eines Anspruchs gerne gehabt hätte. Jetzt fehlt mir genau ein Monat.

Am Telefon meinte er sogar. Er wäre bereit, das Schreiben zu etwas anzupassen. Wenn es mir dann helfen würde und der Firma ne Schaden würde Wie gesagt. Ich hab es ihm halt am Telefon abgekauft und geglaubt, aber auch in der Vergangenheit wurde ich ja von denen im Grunde genommen ja verarscht oder angelogen. Und vielleicht war das halt auch nur ein Trick, damit ich das schreiben halt annehme dieses Einschreiben Damit es halt schnell geht. Ich kann es noch einmal versuchen, aber Ich möchte mich da vielleicht auch nicht zu sehr reinsteigern. Vielleicht find ich ja auch schnell einen neuen Job und dann hab ich den einen Monat noch. Schnell abgearbeitet und dann hab ich 12 Monate. Und sonst wäre es halt ein 2 Monate Pause. Oder halt Pause bis zum neuen Job quasi Oder halt Minijob? Das geht ja auch, aber dass das natürlich. Und das ist dann halt ohne diese Sozialversicherungs*****.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42628 Beiträge, 14768x hilfreich)

Nochmals ganz klar: es ist immer noch völlig einerlei, ob Du ein Schreiben annimmst oder nicht. Entscheidend ist der Zugang bei Dir und nicht Deine Reaktion. Okay, man hat Dich vorher angerufen und die Kündigung bzw. das Schreiben angekündigt. Und man hat möglicherweise angekündigt, dass hinsichtlich des Zeitpunktes der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein gewisser Verhandlungsspielraum drinne ist. Möglicherweise wollte man auch nur beruhigen, weil Du, wie Du ja selbst schreibst, aufbrausend bist.

Fakt ist, dass im Augenblick die Kündigung zu einem Termin in der Welt ist, der Dir nicht passt. Da ist es doch sinnvoll, wenn man eine Abänderung anstrebt, das schriftlich und höflich zu tun und schauen, wie auf diesen Antrag reagiert wird.

Und noch etwas: auch wenn man ALG bekommt, ist man sozialversichert.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130083 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
Es hat mich zutiefst gekränkt, dass der Geschäftsführer meinte, er könne sich nicht mehr daran erinnern.

Ich weis ja nicht was man da so für merkwürdige Vorstellungen hat, dass ein Geschäftsführer jederzeit alle Details aller Vertage in Kopf haben soll. Die Realität sieht anders aus und genau das ist auch der Zweck von Vereinbarungen in Textform.



Zitat (von Milbo):
Ich hätte das Einschreiben mit Rückschein nicht annehmen müssen

Völlig richtig. Wäre allerdings kontraproduktiv gewesen, da eine Annahmeverweigerung in dem Falle weder Inhalt noch Fristen nichtig macht. Nur das man den konkreten Inhalt nicht kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20267 Beiträge, 7339x hilfreich)

zu #4
Dein Gekränkt-Sein vernebelt dir offenbar die Sinne.
Mit deiner Neigung zu Aggression kannst du dich am Ende noch richtig ins Unrecht setzen; du fährst besser, wenn du runterkommst.
Aus deiner Schilderung lese ich eher eine Menge Unkenntnis und Unsicherheit, aber nicht unbedingt 'Verar....'
Die Kündigung bedarf der Schriftform - alles Gerede ist also nur eben dies: Gerede und ohne Belang.
Du hast die Kündigung fristgerecht erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

na gut, der gf hatte ja versprochen das 31.07 okay ist, aber er hat nun auf meine letzte Nachricht nicht reagiert. das nennt man nicht integrer sein. also nun ist es der 30.06, ich bin krankgeschrieben und hatte Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Krankenhaus per Foto auf whatsapp dem Geschäftsführer geschickt. Das wird ja auch auf elektronischem Wege versendet. Ich werde heute zum Arzt gehen und gucken, was der Arzt sagt, aber ich kann kaum auftreten. Und daher kann ich eh nicht arbeiten. dann passt das ja eigentlich ganz gut. Dann würde ich einfach die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per e Mail an ihn schicken. Ist das in Ordnung so? Oder wie soll ich vorgehen ? und die erste vom krankenhaus gleich mit mit kurzem Vermerk, wie auf WhatApp schon geschrieben und eventuell noch ein Screenshot des WhatsApp Chats. Anscheinend möchten die auf jeden Fall mindestens 30.06. dann würde ich nun einen sauberen Austritt planen.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20267 Beiträge, 7339x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
hatte ja versprochen

... vielleicht hat er ja sich nur versprochen gehabt? Scherz beiseite: solches Gerede ist rechtlich nicht wirklich belastbar. Und jeglichen Energieaufwand in diese Richtung kannst du dir sparen.

Zitat (von Milbo):
.. dann würde ich nun einen sauberen Austritt planen.

Und was ist da noch zu 'planen'. Du hast die Kündigung und bist per 30/06 raus aus der Firma.

Das Rumgetue um die AUB verstehe ich nicht: Du bist bis zum letzten Tag angestellt und hast bis dahin auch die AUB einzureichen. Wozu diese Erörterung um WhatsApp und das ganze Gedöns?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40438 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
Anscheinend möchten die auf jeden Fall mindestens 30.06. dann würde ich nun einen sauberen Austritt planen.
Du hast es leider noch nicht verstanden...oder willst nicht?
Der AG hat dir fristgerecht zum 30.6.26,hilfsweise zum 31.7.26 schriftlich gekündigt.
Es bleibt beim 30.6.26 als letzter Tag des Arbeitsverhältnisses.
Der eine GF hat den anderen GF offensichtlich nicht vom *7.Monat* überzeugen können.
Das auch ganz unabhängig davon, ob du noch i-welche Konstrukte mit Arbeitsunfähigkeiten baust.
Dein AG wird dir vertragstreu Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten.
Ob du auch bis zum 30.6. *krankgeschrieben* wirst, erfährst du zuerst.
Ob du evtl. noch Urlaubstage beantragen kannst, um sauber auszutreten, weißt du selbst.
Ob du ab 1.7. einen neuen Job antreten kannst, weißt du auch selbst.

Auf jeden Fall solltest du dich nun unverzüglich telefonisch --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur melden.

Zitat (von Milbo):
Mir ist extrem wichtig, dass das Arbeitsverhältnis bis zum 31.07.2026 läuft, da ich die Zeit für die Sozialversicherung benötige.
Auch falsch verstanden... Falls das mit einem Anschluss-Job ab 1.7.26 nicht klappt, musst du dich persönlich --arbeitslos-- bei der Arbeitsagentur melden. Dann bist du *sozialversichert*.

Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

also nun hat sich der GF - wider erwarten - gemeldet und meinte er könnte die Bescheinigung ausstellen. Erst mal hat er nur per WA geschrieben.

Wie müsste das denn formuliert sein? Eigentlich 1. zurückziehen 2. Neu ausstellen ?!

Sonst einfach denen überlassen:

Bitte senden Sie mir die Bescheinigung beziehungsweise die schriftliche Bestätigung des Vertragsendes zum 31.07.2026 postalisch als normalen Brief zu.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40438 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
und meinte er könnte die Bescheinigung ausstellen
Sorry, wenn dieser GF nicht selbst weiß, was er dir *bescheinigen* könnte...
Zitat (von Milbo):
Eigentlich 1. zurückziehen 2. Neu ausstellen ?!
Du meinst, die Kündigung zum 30.6. zurückziehen? Eine neue Kündigung zum 31.7. ausstellen?

Wieso ein GF nicht selbst entscheiden kann, was da ...nun doch geht... lässt ja tief blicken.
Warum eigentlich lässt du dir nicht von ihm bescheinigen, dass die Kündigung komplett nichtig ist?
Und warum würdest du schreiben, dass er dir einen *normalen Brief* zusenden soll?

Aber ich verstehe, dass du erst am 31.7. die 12 Monate für den ALG-Anspruch erreicht hast. Das hatte ich zuerst in deinem #4 überlesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

ich neige nun dazu einfach kurz per WA das zu senden und dann zu warten:

Bitte senden Sie mir die schriftliche Bestätigung des Vertragsendes eindeutig zum 31.07.2026 postalisch als normalen Brief zu.

-- Editiert von User am 1. Juni 2026 14:26

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20267 Beiträge, 7339x hilfreich)

Dir ist wirklich nicht zu helfen. WhatsApp. Dreimal kurz gelacht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dir ist wirklich nicht zu helfen. WhatsApp. Dreimal kurz gelacht.


wenn du hier eine hilfreiche Antwort schreiben willst, gerne, ansonsten kannst du deinen Kommentar auch für dich behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40438 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
ich neige nun dazu einfach kurz per WA das zu senden und dann zu warten:
Deiner Neigung darfst du gern nachgehen, das ist zulässig.
Aber auch ich denke, dass beratungsresistenten Fragestellern leider nicht zu helfen ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal. Der GF ist anscheinend doch einverstanden mit 31.07.2026, auch wenn ich damit nicht gerechnet habe. Natürlich brauche ich das schriftlich. Aber egal ich schreibe das einfach morgen und warte dann, wie gesagt eigentlich muss man zurückziehen oder anpassungsschrieben aufsetzen denke ich

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40438 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
Natürlich brauche ich das schriftlich.
Das zweifelt hier niemand an.
Du brauchst eine eindeutige schriftliche Kündigung zum 31.7.26.
Die brauchst du vom AG.

Gern nochmal: Denken und schreiben kannst du, was du willst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich möchte ja eigentlich nur wissen wie der AG es nun formulieren/organisieren müsste damit 31.07 safe ist:

Beispiel:
Bestätigung des Beendigungsdatums

Sehr geehrter Herr XX,

ergänzend zu unserem Kündigungsschreiben vom xx.05.2026 bestätigen wir hiermit, dass das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.07.2026 endet.

Im Übrigen bleibt das Kündigungsschreiben vom 15.05.2026 unverändert bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Arbeitgeber

So müsste es dann sicher sein, Weil ich hatte den Arbeitgeber halt auch so kennengelernt, dass er quasi viel zu voreilig ist, einfach immer.
Und daher würde ich das gerne vorher vollständig besprechen, ihm das Beispiel könnte ich ihm ja zum Beispiel zusenden und sagen so müsste es aussehen, damit es einfach. Sicher ist, dann muss er ja eigentlich nur copy paste machen und das wird er ja noch hinbekommen.
Weil ich hab diese Firma tatsächlich so kennengelernt, dass sie sehr ungeduldig sind. Und die Dinge noch nicht richtig besprechen miteinander und dann einfach irgendwas machen Das ist sehr häufig passiert..

Da hilft es halt unglaublich, wenn man die Dinge wirklich miteinander bespricht und nicht irgendwas macht, weil, dann wird es komplizierter, genauso wie es jetzt hier passiert ist

-- Editiert von User am 1. Juni 2026 22:09

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42628 Beiträge, 14768x hilfreich)

Wieso ergänzend? Im Kündigungsschreiben steht doch klar formuliert, dass letztlich zum nächstmöglichen Termin, gekündigt werden soll, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Der Termin kann doch nur nicht festgelegt werden, weil man unsicher hinsichtlich des Datums des Zuganges ist. Er ist aber bestimmbar und das reicht aus.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Milbo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

wie soll der AG es denn nun formulieren damit nun 31.07.2026 gilt ?

In der Kündigung steht wörtlich:
„Hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis vom 21.07.2025 ordentlich und fristgerecht zum 30.06.2026, spätestens jedoch zum 31.07.2026."
Zur Zeit gilt 30.06. ABER anscheinend ist der GF auch mit 31.07 einverstanden, aber er muss dazu ein Schreiben aufsetzen und die Frage ist was/wie soll er das schreiben ? ich kann ihm es nur vorschlagen....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130083 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
wie soll der AG es denn nun formulieren damit nun 31.07.2026 gilt ?

Zitat (von Milbo):
die Frage ist was/wie soll er das schreiben ?

Das möge er seine Rechtsberatung fragen ...

Das Problem ist, das die wirksame Kündigung den Arbeitsvertrag schon beendet hat, es somit wohl einen neuen Arbeitsvertrag für den Juli geben müsste.



Zitat (von Milbo):
ich kann ihm es nur vorschlagen....

Hier ist ein Meinungsforum in dem rechtlich Interessierte Laien diskutieren & kommentieren. In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz besonders befugten Personen (z.B. den Rechtsanwälten) vorbehalten. Rechtsberatung mit rechtsicheren Formulierungen gibt es gleich nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de/



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20267 Beiträge, 7339x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
wenn du hier eine hilfreiche Antwort schreiben willst, gerne, ansonsten kannst du deinen Kommentar auch für dich behalten.

Hilfreiche Antwort wären für dich nur Antworten in deinem Sinne. Das hast du ja oft genug gezeigt.
Wunschantworten sind hier im Forum aber eher nicht der Brauch.
Du bist seit Sonntag 24 Uhr gekündigt. Das hilft dir zwar auch nicht, ist aber Fakt.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13481 Beiträge, 4811x hilfreich)

Zitat (von Milbo):
...die Frage ist was/wie soll er das schreiben ?

Die Antwort ist mit Blick auf den Kalender und Deine Kündigungsfrist sehr einfach.

WENN der AG will, dass der Ausscheidungstermin der 31.07. wird, schreibt er Dir folgendes:

Sehr geehrter Milbo,

vergiss die Kündigung vom 15.05.2026 und vernichte diese.
Mit diesem Schreiben erhältst Du die Kündigung zum 31.07.


Auf dem Zweiten Schreiben im Brief steht dann:

Ordentliche Kündigung

Hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis vom 21.07.2025 ordentlich und fristgerecht zum 31.07.2026.


_________________________________________________________________________________________________________

Ich gebe Dir bei der ganzen Sache aber noch eines zu bedenken ->
Zitat (von Milbo):
...weil der GF gesagt hat, wenn es nicht zum Nachteil der Firma ist, würde er das Schreiben gerne etwas anpassen.

Ist es für den (oder beide) GF kein Nachteil für die Firma, einen Monat länger unnötig Lohn zahlen zu müssen?

-- Editiert von User am 2. Juni 2026 10:46

-- Editiert von User am 2. Juni 2026 10:47

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42628 Beiträge, 14768x hilfreich)

Vielleicht mal ganz einfach formuliert, damit der Fragesteller das alles auch als hilfreich einsortiert. Arbeitsverhältnis ist am Ende. Klagefrist (3 Wochen) kann abgelaufen sein, wenn nicht, Kündigungsschutzklage einreichen. Sofort Arbeitssuchend melden, wenn noch nicht passiert.

wirdwerden

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