Arbeitsverhältnis gekündigt, ab wann gilt der Status „gekündigt"

10. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jonas197
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsverhältnis gekündigt, ab wann gilt der Status „gekündigt"

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zum 01.08.2019 einen Arbeitsvertrag geschlossen, welcher eine Rückzahlungsklausel enthält für etwaige entrichtete Studiengebühren.

Diese Klausel besagt unter anderem:
„Der Studierende ist zur Rückzahlung bzw. Erstattung der Kosten verpflichtet, wenn er den Studien und Ausbildungsvertrag nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsbeginn kündigt, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und ohne dass er vom Ausbildungsbetriebs zum Ausspruch der Kündigung veranlasst worden ist."

Ich habe meine Kündigung am 30.07.2020 persönlich eingereicht und mir gegenzeichnen lassen. Durch die Kündigungsfrist erfolgt der Austritt zum 31.08.2020.

Nach meinem Verständnis habe ich nun innerhalb des Jahres gekündigt und der tatsächliche Austritt erfolgt nun nach diesem Jahr. Der Ausbildungsbetrieb fordert nun sämtlich gezahlten Gebühren zurück.

Über eine Einschätzung inwieweit diese Rückforderung konform mit dem Vertrag ist, auch im Hinblick auf die AGB Vorschriften, dass diese den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen (auch durch nicht verständlich formulierte Klauseln) würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ist der Passus tatsächlich korrekt übertragen worden?

Ich hätte eine Klausel erwartet, die bei Kündigung innerhalb eines Jahres entsprechende Rückzahlungen vorsieht (die m.E. erlaubt sind).
Hier ist es ja quasi umgekehrt und ich zweifele die Rechtmäßigkeit an.

Oder handelt es sich nicht um ein klassisches Ausbildungsverhältnis?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonas197
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Passus ist so korrekt übertragen worden. Sozusagen, hätte man wohl ein Jahr Zeit zu kündigen ohne etwas erstatten zu müssen. Durch diese Formulierung ist dann eine Forderung zur Rückzahlung, meiner Auffassung nach, erst rechtlich verbindlich, wenn ich z.B. am 01.08.2020 gekündigt hätte.

Es handelt sich hier um ein Ausbildungs bzw. Studienverhältnis für ein Duales Studium.

-- Editiert von Jonas197 am 10.08.2020 11:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Die Klausel ist tatsächlich etwas merkwürdig:

...wenn er den Studien und Ausbildungsvertrag nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsbeginn kündigt, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt...

"Nach Ablauf eines Jahres" heißt: ab Monat 13, 14, 15,16 .....
Also im Grunde: immer

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich habe wohl nicht richtig gelesen und ging von normalem Arbeitsverhältnis aus.

Im Falle des dualen Studiums ist der Passus rechtens.

Rein vom Wortlaut her würde ich davon ausgehen, dass Sie innerhalb der Jahrespflicht gekündigt haben.

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