Arbeitsverhältnis kündigen. Kündigungsfrist?

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
farusch007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsverhältnis kündigen. Kündigungsfrist?

Hallo, ich habe eine Frage:

Am 1.9.2011 habe ich eine Ausbildung begonnen. Diese habe ich am 20.6.2014 erfolgreich beendet. Und wurde von dem Betrieb übernommen. Somit begann der neue Vertrag am 21.6.2014. Zwischenzeitlich gab es immer wieder mal Änderungen was das Gehalt betrifft.
Nun möchte ich gerne kündigen. Allerdings kann mir niemand meine Kündigungsfrist nennen.
Im Vetrag steht:
"Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis - auch im Falle seiner Befristung- mit einer Frist von einem Monat zum Montasende gekündigt werden. Ändert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Vorschriften für einen der Vertragspartner, so gilt diese Änderung auch für den anderen Vertragspartner."

Mir wurde gesagt dass 4 Monate zum Monatsende einzuhalten sind. Wiederum habe ich aber auch gehört dass ich aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit 3 Monate einzuhalten sind.
Wann wäre nun der nächste Auftrittstermin?

Vorab vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15882 Beiträge, 6047x hilfreich)

Die Ausbildungszeit bleibt außen vor. Somit bist du länger als 2 Jahre und weniger als 5 Jahre beschäftigt. Somit beträgt eine Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende. Lys Paragraph 622 BGB.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
farusch007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Endlich habe ich eine Aussage :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10192 Beiträge, 4109x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Ausbildungszeit bleibt außen vor.


So pauschal ist das falsch.

Die Zeit bleibt nur außen vor, wenn der Auszubildende damals keine 25 Jahre alt war, ansonsten zählt die Ausbildungszeit mit, wenn der Arbeitnehmer direkt nach der Ausbildungszeit übernommen wurde.

Siehe BAG, Urteil v. 2.12.1999, Az.: 2 AZR 139/99

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45491 Beiträge, 16177x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Ausbildungszeit bleibt außen vor. Somit bist du länger als 2 Jahre und weniger als 5 Jahre beschäftigt. Somit beträgt eine Kündigungsfrist 2 Monate zum Monat


Die Kündigungsfrist beträgt in dem Fall 1 Monat zum Monatsende, wenn man den § 622 BGB richtig liest.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
farusch007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt bin ich verwirrt :-D
Zur Beginn der Ausbildung war ich 17 Jahre.
Werde dieses Jahr 24, also betrifft mich diese Regelung mit 25 nicht.
Wenn die Ausbildungszeit nicht berücksichtigt wird ist also der 21. Juni 2014 ausschlaggebend?
Im Juni 2018 sind es dann also 4 Jahre. Somit mehr wie 2 Jahre, aber weniger wie 5 Jahre.
Dann ist die Kündigungsfrist nur 1 Monat?
Das wäre natürlich super.

Von unserer Personalabteilung bekomme ich keine Rückmeldung...

1x Hilfreiche Antwort

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