Arbeitsverhältnis ohne Vertrag

11. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kontur
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitsverhältnis ohne Vertrag

Hallo miteinander,

es geht hierbei um meine Mutter, sie arbeitete bis vor Kurzem bei einer Aral Tankstelle. Sie war angemeldet und in der Probezeit. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht geschlossen (was ich persl. auch nicht verstehen kann). Es kam nur ein mündlicher Vertrag zu stande, in Anlehnung an die gesetzl. Bestimmungen. Leider erlitt meine Mutter einen schweren Bandscheibenvorfall, der operiert werden musste, sie wäre damit längere Zeit krank geschrieben, und wurde in der Probezeit ohne Angabe von Gründen wieder gekündigt.

1. Die Tankstelle handhabte Benzindiebstähle als "Sache des Angestellten", dh. er muss Sorge tragen dass dies nicht passiert. Wird Bezin entwendet, wird der enstandene Verlust vom Gehalt abgezogen. Ist dies Rechtens?

2. Hat man in der Probezeit, anteilig trotz Kündigung, Anspruch auf Urlaubgeld/Auszahlung von ungenutzem Urlaub?

3. In der letzten Lohnabrechnng finden sich Kassenminus und nicht nachvollziehbare abzügliche Nachberechnungen. Hat man als Arbeitnehmer Recht auf Einsicht in die selbst erwirtschfteten Kassenumsätze? Mann muss dies doch nachvollziehen können.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Kontur,

zu 1. Wie war es denn technisch oder und organisatorisch geregelt, dass die Mitarbeiter überhaupt die Möglichkeit hatten, solche Benzindiebstähle zu erkennen (Kameras?). Gab es Mankogeld?

zu 2. Urlaubsgeld gibt es nur wenn vertraglich/tarifvertraglich geregelt. Urlaubsanspruch? -> Wie lange (von - bis) hat sie denn dort gearbeiet?

zu 3. Man hat als Arbeitnehmer das Recht sich die Abrechnung vom Arbeitgeber erklären zu lassen. Einsicht in die erwirtschafteten Kassenumsätze wird der Arbeitgeber jetzt vermutlich nicht mehr gewähren.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.952 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen