Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden

24. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
NewWorker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden

Mitarbeiter A möchte in Firma AA sein Arbeitsverhältnis beenden und hat bereits in Firma BB ab 01.10.2022 einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Die Kündigungsfrist in Firma AA beträgt jedoch 3 Monate zum Quartalsende. Somit müsste Mitarbeiter A seinen derzeitigen Vertrag bei Firma AA bis spätestens 30.06.2022 kündigen.

Sowohl Mitarbeiter A als auch Firma BB könnten sich vorstellen, das Arbeitsverhältnis in Firma BB früher beginnen zu lassen.

Welche Möglichkeiten könnte Mitarbeiter A in Betracht ziehen, um früher aus seinem Arbeitsvertrag "raus" zu kommen? Ziel von Mitarbeiter A wäre zum 01.07.2022 das Arbeitsverhältnis bei Firma BB beginnen zu lassen.

Mitarbeiter A ist in einer Unternehmensberatung tätig und hat derzeit noch drei laufende Projekte, die bis Ende Juni abgeschlossen sind. Für Mitarbeiter A sind derzeit noch keine neuen Projekte vorgesehen. Mitarbeiter A könnte sich somit vorstellen die laufenden Projekte abzuschließen und dies als Argumentationsgrundlage anzuführen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Kündigen und mit dem AG einen Aufhebungsvertrag machen?

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#2
 Von 
NewWorker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Kündigen und mit dem AG einen Aufhebungsvertrag machen?


Das ist klar, der AG könnte jedoch auch einfach "nein" sagen. Dann ist es für Mitarbeiter A noch eine lange Zeit bis Oktober.

Mitarbeiter A interessiert sich, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, den Vertrag vorzeitig zu beenden und wie dies argumentativ gesichert werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von NewWorker):
Mitarbeiter A interessiert sich, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, den Vertrag vorzeitig zu beenden

Klar:
Zitat (von kalledelhaie):
mit dem AG einen Aufhebungsvertrag machen




Zitat (von NewWorker):
wie dies argumentativ gesichert werden kann.

Das würde sich Mitarbeiter A dann halt überlegen müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von NewWorker):
Mitarbeiter A interessiert sich, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, den Vertrag vorzeitig zu beenden und wie dies argumentativ gesichert werden kann.

Arbeitsverträge beendet man in der Regel durch Aufhebung oder Kündigung. Aufhebung geht ja nicht, bleibt Kündigung. Hier gibt ordentliche und außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung seitens des AN unterliegt einer Kündigungsfrist aber keinem Grund. Die außerordentliche Kündigung kann auch fristlos erfolgen, braucht aber einen sog. wichtigen Grund. Dieser wichtige Grund muss so schwerwiegend sein, dass das Festhalten an dem Arbeitsverhältnis bzw. das Einhalten einer ordentlichen Kündigungsfrist für den AN unzumutbar ist. Das ist schon eine relativ hohe Hürde, wobei es natürlich ein Vielzahl von Gründen geben kann. Denkbar wäre z.B. Straftaten gegen den AN o.ä.. Jedenfalls kein wichtiger Grund ist ein neue und bessere Arbeitsstelle.
Ich würde mein weiteres Verhalten eventuell danach ausrichten, ob die neue Arbeitsstelle auch dann noch verfügbar wäre, wenn ein früherer Beginn nicht möglich wäre. Wäre dem so, würde ich nochmal nach einem Aufhebungsvertrag fragen. Die Brechstange wäre, dass man auch einfach früher bei dem neuen AG anfägt. Technisch möglich ist das und was soll schon groß passieren? Dann hat man den Verdienst durch den neuen Job, vom alten Job erhält man nichts, das Risiko vom Schadensersatzforderungen sind eher gering. JEdenfalls würde ich dieses Risiko (und den Streß) dann eingehen, wenn der neue Job ansonsten weg wäre. Das ist natürlich rein rechtlich nicht sauber, aber u.U. pragmatisch.

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