Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
willy1976
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 47x hilfreich)
Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet

Der A hat ein Arbeitsverhältnis beim B. Er kann innerhalb einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Was kann A passieren, wenn er kündigt und dann danach einfach nicht weiter bei der Arbeit erscheint, also sozusagen die Kündigungsfrist missachtet?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

-der AG lässt sich mit dem Zeugnis Zeit und dann ist es vielleicht nicht so, wie man sich das vorgestellt hat
- der AG lässt sich mit der Herausgabe der Papiere Zeit
- der AG lässt sich Zeit mit der Abrechnung oder es stimmt was nicht bei der Berechnung
- der AG macht evtl. Schadenersatz geltend, wenn ihm ein Schaden durch den fehlenden Mitarbeiter entsteht
...
oder vielleicht ist er ja froh, dass er Lohn spart und gar nicht so traurig, dass der AN weg ist und macht gar nichts

Warum versuchts der AN nicht mit nem Aufhebungsvertrag?

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

quote:
oder vielleicht ist er ja froh, dass er Lohn spart und gar nicht so traurig, dass der AN weg ist und macht gar nichts


Dann bliebe aber immer noch das "krumme" Austrittsdatum, das jedem zukuenftigen potentiellen Arbeitgeber unmissverstaendlich signalisiert: "Achtung! Hier ist was oberfaul!".

Selbst wenn dieser - was unwahrscheinlich waere - den Kandidaten dennoch in die engere Auswahl nehmen wuerde, waere ein Anruf beim vorherigen Arbeitgeber ziemlich wahrscheinlich. Spaetestens danach duerfte sich das mit der "engeren Auswahl" dann wohl endgueltig erledigt haben.

Und die Suche nach einem neuem Arbeitsplatz koennte schneller erforderlich werden, als der A sich das denkt. Selbst wenn er einen Folgearbeitsplatz sicher zu haben glaubt, koennte es durchaus sein, dass sich sein Folgearbeitgeber die Sache noch waehrend der Probezeit anders ueberlegt, sobald er erfahren hat, wie ernst der A seine vertraglichen Pflichten im vorherigen Arbeitsverhaeltnis genommen hat.

Wenn der A das also so macht, wie er es anscheinend beabsichtigt, waere es gar nicht so unwahrscheinlich, dass sich sein weiterer beruflicher Werdegang in etwa so darstellen koennte: Bestenfalls voruebergehend neuen Job > ALG 1 > Hartz 4

Gruss
CAM

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#3
 Von 
willy1976
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 47x hilfreich)

angenommen, es handelt sich um einen studentenjob?

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#4
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,
Was ist das denn für einen Job?
Wenn Dir die oben aufgelisteten Konsequenzen nicht wichtig sind, dann geh und lass die Stelle sein! Ist eh egal.

Hoffentlich wirst Du es im nachhinein aber nicht bereuen! :(

Gruß

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