Hallo Community,
ich werde vermutlich zum 01.09.2019 einen neuen Arbeitgeber haben und möchte aber aus gründen der Fairnes schon Anfang des Jahres Kündigen. Meine Kündigungsfrist liegt bei zwei Monaten. Kann der Arbeitgeber mich vorzeitig entlassen?
Arbeitsverhältnis weit vor der Kündigungsfrist Kündigen
14. November 2018
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Frage vom 14. November 2018 | 10:13
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 9x hilfreich)
Arbeitsverhältnis weit vor der Kündigungsfrist Kündigen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. November 2018 | 11:10
Von
Status: Philosoph (12687 Beiträge, 4585x hilfreich)
Zitat :Wenn es dazu keinen Grund gibt, der rechtlich standhält, nicht.
Mal im Ernst, Gründe, die standhalten um jemanden loszuwerden, finden sich immer.
@ Rene
Ihr Ansinnen ist zwar ehrenwert, ABER
Zitat :ich werde vermutlich zum 01.09.2019 einen neuen Arbeitgeber haben
Wenn Du Anfang des Jahres kündigst und aus dem vermutlich nichts wird, steht Du ohne Job und mit Sperrfrist beim ALG1, erstmal 3 Monate ohne Geld da.
Falls möglich würde ich an Deiner Stelle erst kündigen, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. November 2018 | 11:14
Von
Status: Legende (18108 Beiträge, 6062x hilfreich)
Wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift kann dein Arbeitgeber dich natürlich ordnungsgemäß, zu einem früheren Zeitpunkt kündigen. Ob dieses greift können wir nicht wissen, denn du beschreibst deine jetzige Situation gar nicht.
Oft benötigt eine Firma überhaupt keinen Grund. Solange der Fragesteller nicht dem Kündigungsschutz unterliegt, kann der AG sehr Wohl direkt eine fristgemäße Kündigung schreiben.Zitat :Wenn es dazu keinen Grund gibt, der rechtlich standhält, nicht
#4
Antwort vom 14. November 2018 | 12:07
Von
Status: Legende (19774 Beiträge, 7189x hilfreich)
/// ... aus Gründen der Fairness
.... edle Regung, aber durchaus unangebracht.
Im Arbeitsleben rate ich eher dazu, sich einfach an die Regeln zu halten; hier also K-Frist.
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