Arbeitsverrag: Arbeitszeit, Arbeitsort, Weitergabe

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Oppla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsverrag: Arbeitszeit, Arbeitsort, Weitergabe

Hallo, ich habe viel recherschiert, aber zu ein paar Fragen keine Antwort im Netz gefunden. Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich meine Fragen zu einem fiktiven Arbeitsvertrag hier in ein Thema poste. Vielen Dank schon einmal im Vorraus für eure Hilfe!

Ich fange mal an...
Angenommen im AV ist geregelt, das der AG die Arbeitszeit nach billigem Ermässen schätzen darf, obwohl der AN eine persönliche Auflistung angefertigt hat. Ist dies so üblich und auch erlaubt?
Hintergrund könnte wohl entweder sein, der AG könnte dem AN die Auflistung nicht glauben oder aber der AG behält sich grundsätzlich vor die seiner Meinung nach notwendig gewesene Arbeitszeit anzusetzen, unabhängig von der tatsächlich geleisteten.

Angenommen im AV ist ein regelmäßiger Arbeitsort angegeben, dieser kann durch den AG allerdings geändert werden. Bedeutet dies, das der AG den AN im gesammten Bundesgebiet versetzen darf, so wie er das möchte?

Angenommen im AV ist eine Weitergabe des AG an andere Unternehmen vereinbart. Bedeutet dies auch eine Versetzungsmöglichkeit im gesamten Bundesgebiet?

Danke nochmal!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ..., dass der AG die Arbeitszeit nach billigem Ermässen schätzen dar

Üblich gewiss nicht, ob erlaubt ...? Der AG kann die AZ erfassen (lassen), aber schätzen? Nach welchen Regeln? Fragwürdig.

/// im AV ist ein regelmäßiger Arbeitsort angegeben, dieser kann durch den AG allerdings geändert werden

Eine Festlegung des Arbeitsortes ist somit Makulatur

/// Weitergabe des AG an andere Unternehmen

Arbeitnehmerüberlassung? Denkbar, aber an Genehmigungen gebunden. Einsatz im ganzen Bundesgebiet - wenn, dann nach billigem Ermessen. Mit Risiken für AN

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oppla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi blaubär+ und vielen Dank für deine schnelle Hilfe!

Zitat:
Üblich gewiss nicht, ob erlaubt ...? Der AG kann die AZ erfassen (lassen), aber schätzen? Nach welchen Regeln? Fragwürdig.

Regeln wären keine festgelegt. Also gibts hier keine eindeutige Regelung?

Danke für die anderen Infos!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Also im Klartext: der AN begibt sich völlig in die Hand des AG, wenn der die AZ schätzen darf und diese Klausel gelten sollte! Da sind Konflikte vorprogrammiert, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@Oppla

Ihre Schilderung hört sich für mich so an, als ob ein Vertragstext in Laienworte übersetzt und dann noch in indirekter Rede wiedergegeben wurde. Stehen denn wirklich Begrifflichkeiten wie "Arbeitszeit schätzen" oder "Weitergabe an andere Unternehmen" im Arbeitsvertrag? Oder ist das sozusagen die Übersetzung mit Ihren Worten?

Im 2. Fall posten Sie doch bitte mal den Wortlaut, der konkret in dem hypothetischen Vertrag stehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ja, stellen Sie gerne mal die Formulierungen hier rein!!
Dass der Arbeitgeber da reinschreibt, dass er die Arbeitszeit schätzen darf, das wäre wirklich mal was richtig neues! :crazy:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen