Arbeitsvertag

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kosy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertag

Hallo,
Ich brauche dringend Hilfe.
Seit Oktober 2016 arbeite ich über eine Zeitarbeit in einer Firma. Die Stelle ist befristet bis Ende März 2017. Mir gefällt die Arbeit gar nicht und ich war froh, dass es ausläuft.
Aber jetzt hat mir die Firma einen Vertrag ab April angeboten. Wenn ich den unterschreibe, kann ich mich doch trotzdem bewerben, oder? Wenn ich den Vertrag jetzt unterschreibe aber bis Ende März was anderes finde, muss ich dann kündigen? Kennt sich irgendwer mit sowas aus?
Arbeitslos hab ich mich gemeldet, weiß aber nicht wie das ist, wenn die mir doch einen Vertrag angeboten haben. Bekomme ich dann eine Sperre, wenn ich ablehne???
Bitte helft mir.......Gebt mir eure Infos oder Erfahrungen. Bin echt verzweifelt. Die Sperre geht absolut nicht bei mir. Gibt's evtl Paragraphen auf die ich mich beziehen kann??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Niemand kann Sie zwingen, jetzt einen Vertrag ab April zu unterschreiben. Und das wäre auch kein Grund für eine Sperre, wenn Sie sich jetzt noch nicht ein Vierteljahr im voraus wieder an die Zeitarbeitsfirma binden wollen.
Eine Klausel im Vertrag, in der steht, dass eine Kündigung vor Vertragsbeginn nicht möglich ist, ist erlaubt. Aber sowas müssen Sie ja nicht unterschreiben, Sie können da ja durchaus auf eine anders lautende Klausel bestehen, nach der so eine Kündigung zulässig wäre. Das ist Verhandlungssache.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kosy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön.
Dann werde ich sagen, dass ich den Vertrag einfach noch unterschreiben möchte. Die Zeit muss man mir ja schließlich geben.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119344 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Kosy):
Die Zeit muss man mir ja schließlich geben.

Nein, muss man nicht. Wenn man das Angebot nicht annehmen will, dann muss der potentielle Arbeitgeber nicht in "Warteschleife" gehen. Der nächste bekommt den Job.



Zitat (von Kosy):
Wenn ich den unterschreibe, kann ich mich doch trotzdem bewerben, oder?

Ja.
Nur sollte man dann mit den Kündigungsfristen aufpassen.



Zitat (von Kosy):
Wenn ich den Vertrag jetzt unterschreibe aber bis Ende März was anderes finde, muss ich dann kündigen?

Kommt darauf an, was genau zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Es kann sein, das man vor Antritt auch überhaupt nicht kündigen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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