Hallo zusammen,
hätte eine Frage bzgl. Arbeitsrecht / Kündigungsschutz / Frist
Im einzelnen:
Bin seit knapp 2 Jahren in einer Firma beschäftigt(keine Zeitarbeit), und mein 2 . Jahres Zeitvertag läuft jetzt zum 15 Mai aus. Habe meinen aktuellen Einsatzplan für den Monat Mai aber schon erhalten, und bin in diesem komplett eingeplant. Gespräche mit dem Arbeitsgeber werden immer abgewimmelt mit : keine Zeit oder Termin . Habe jetzt allerdings schon in einer neuen Firma einen Vertrag unterschrieben, allerdings beginnt diese Tätigkeit am 1.September, da erst ab da die Stelle zu besetzen ist.
1.Habe gehört, dass der Vertag dann als unbefristet verlängert gilt in der ersten Firma, ist das richtig?
2.Wäre die Kündigungsfrist dann bei 2 oder 4 Wochen beim alten Arbeitgeber?Ist ja erstmal kein Arbeitsvertag vorhanden.....
Würde gern den Monat August noch einen Kurzurlaub dranhängen in dem ich nicht arbeite.
3.Arbeitslosengeld steht mir so oder so ja nicht zu für diesen Zeitraum(1Monat), da ich selbst kündige. Meinen Urlaub habe ich allerdings schon dann im Juni/Juli verplant und der wurde auch genehmigt. Dann müsste der Urlaub bei dem neuen Arbeitgeber angegeben und abgeschrieben werden, ist das so richtig gedacht?
4.Da ich ja dann für August kein Arbeitslosengeld erhalte(möchte ich auch nicht, da nicht nötig) sollte man sich dann trotzdem bei Arbeitsamt melden, zwecks Arbeitssuchentmeldung?
Ich bedanke mich schonmal herzlichst im voraus für die Antworten!
mfg,
Denis
Mail:braveheart1800@aol.com
Arbeitsvertag verlängert ohne Absprache / Kündigungsfrist 2 Wochen? Bereits neue Stelle!
23. April 2015
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Frage vom 23. April 2015 | 16:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertag verlängert ohne Absprache / Kündigungsfrist 2 Wochen? Bereits neue Stelle!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. April 2015 | 17:20
Von
Status: Weiser (17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
Mir ist nicht klar, worauf du hinaus willst. Dein Vertrag ist befristet und du kannst es dabei belassen, dass du auch dann gehst und eben nicht weitermachst. Wenn du aber akzeptierst, dass du weiter dort arbeitetest, ist es richtig, dass der Vertrag dann unbefristet sein muss (die Ausnahme kann man wohl außen vor lassen, dass es ein Startup-Unternehmen ist) - und dann gelten auch die entsprechenden Kündigungsfristen. Sofern der Vertrag nicht anders regelt - nach BGB § 622 sind es vier Wochen zum 15. oder Ultimo.
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