Arbeitsverträge?

2. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jarek05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsverträge?

Hallo

Ich habe da mal ein paar fragen vieleicht kann mir jemand weiter helfen.

Also ich arbeite bei der Firma seit Oktober 2002 und mein vertrag endet am 17 juni 2006. Ich hatte vor kurzem ein gespräch mit meinem chef und er sagte wir können sie leider nicht festeinstellen aber dafür bieten wir ihnen ein Jahr verlängereung. Ist sowas zulässig oder nicht?

meine Arbeitsverträge:
28 Oktober 2002 bis 30 April 2003 befristet
04 August 2003 bis 28 Mai 2004 befristet
16 August 2004 bis 17 Juni 2006

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Jarek, waren die Verträge mit einem Sachgrund befristet bzw. aus welchem Grund waren die Verträge befristet?

MfG

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#2
 Von 
Jarek05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei den ersten beiden Verträgen steht nur Sasion und bei dem letzten nicht. Ist das ein sachlicher grund?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Im Zweifelsfalle kannst du bis 3 Wochen nach Ablauf des befr. Vertrages Klage erheben -> http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__17.html

Zu klären wäre von dir noch, ob ein Tarifvertrag gilt und was der zum Thema Befristungen regelt.

MfG

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#4
 Von 
Jarek05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Mein Arbeitgeber bietet mir jetzt den Vertrag an für 1 Jahr befristet was laut gesetzt unzulässig ist. Warscheinlich wird im Vertrag laut Personalchef stehen das beide seiten dammit einverstanden sind das es der letzte vertrag ist. Ist sowas zulässig?

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#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Ich würde den befristeten Vertrag auf jeden Fall annehmen. Wie venotis schon schrieb: Du kannst bis 3 Wochen NACH ABLAUF dieses Vertrags dagegen klagen, also würde ich mir erst drum Gedanken machen, wenn nach diesem Vertrag wirklich keine Weiterbeschäftigung erfolgt.

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#6
 Von 
Jarek05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mache ich auch aber was ist wenn sowas im Vertrag steht das beide seiten dammit einverstanden sind das es mein letzter vertrag ist? Dann kann man auch dagegen nicht angehen oder?

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Man kann viel in einen Vertrag vereinbaren, wenn der Tag lang ist, aber nicht alles muss man tatsächlich für voll nehmen.
Letztendlich solltest du dich dazu bei einem Anwalt beraten lassen, weil aus deinen paar Infos nichts eindeutiges hervorgeht und hier keine individuelle Rechtsberatung erlaubt ist.

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