Arbeitsvertrag + Gewerbe

9. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jenni81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag + Gewerbe

Hallo!
Ich komme aus der Softwarebranche und werde kommenden Monat werde nach dem Studium meinen ersten Job antreten. In dieser Woche noch werde ich meinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Nun ist es so, dass ich mir während des Studiums mit Auftragsarbeiten ein wenig Geld dazuverdient habe. Da dort immer wieder kleine Folgearbeiten auf mich zukommen, die ich auch gerne weiterhin tätigen würde, möchte ich mein Gewerbe auch neben dem Job in meiner Freizeit gerne weiterführen. Ich habe gehört, dass ich dazu einen kleinen Zusatzvertrag aufsetzen soll, da ich dafür in den meisten Fällen vom Arbeitgeber ein Einverständnis brauche (keine Beeinträchtigung der Arbeit etc.). Wie soll sowas aussehen und wie soll ich das machen? Hat jemand von euch Erfahrung damit? Kann es auch sein, dass der Arbeitgeber das ablehnt? Vielen lieben Dank im Voraus. Jenny

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... im grunde handelt es sich lediglich um die anmeldung einer nebentätigkeit - das geht formlos, eines eigenen vertrages bedarf es dazu nicht.

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Da Sie gem. Art 12 GG Berufsfreiheit haben MUSS dies der AG normalerweise genehmigen, wenn dies dem AV nicht entgegenspricht. Wenn nix im AV erwähnt ist und die folgearbeiten ohnehin nur sporadisch sind würde ich einfach nix machen.
Im übrigen ist ihre Tätigkeit bei akademischer Ausbildung, auch schon im Studium, weil sie ja das gleiche machen wie nach dem studium normalerweise kein gewerbe sondern eine Freiberufliche tätigkeit. Sie sind nich gewerbesteuerpflichtig.

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#3
 Von 
Jenni81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Vielen lieben Dank für die beiden Antworten, die haben mir sehr geholfen! :-) Gruß, Jenny

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
keine Beeinträchtigung der Arbeit etc.


Inwiefern? Arbeitszeitmäßig? Wettbewerbsmäßig?

MfG

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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