Arbeitsvertrag §5 - Vergütung - Frage zur Formulierung

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
JanusvonH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag §5 - Vergütung - Frage zur Formulierung

Hallo nochmal,

meine Frage bezieht sich auf die Formulierung unter Punkt 2. Ich empfinde es als sehr nachteilig bzw. das mögliche Tariferhöhungen von der Zulage wieder abgezogen werden können.... Oder ist es doch so, das diese dann auch im "positiven" Sinne auch auf die Zulage "aufgerechnet" würden?

Hier der Auszug:
"Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer eine übertarifliche Zulage in Höhe von EUR 1200 brutto pro Monat.
Auf die Zulage sind tariflich festgelegte Entgelterhöhungen - unabhängig von Grund und Art - sowie Erhöhungen des Tarifentgelts durch andere tarifliche Veränderungen anrechenbar. Bei rückwirkenden Tariferhöhungen kann die Anrechnung auch rückwirkend erfolgen."

Vielen dank :)


-- Editiert von User am 1. Februar 2023 05:26

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Das ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass übertarifliche Zulagen mit der Zeit durch die Entwicklung des Tarifs 'aufgefressen' werden - nachteilig gewiss, aber eben auch Vertragsbestandteil.
Mich stört eher, dass das so sein kann (oder auch nicht): sind ... anrechenbar. Aber in welchen Fällen und nach welchen Regeln? Darin könnte eine unangemessene Benachteiligung liegen, dass das nicht klar ist, es sei denn, es gäbe eine Ordnung, die das festlegt.

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