Arbeitsvertrag - Akkordlohn, keine Regelung zu Urlaubstagen?

3. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag - Akkordlohn, keine Regelung zu Urlaubstagen?

hallo, ich hab da eine ganz dringende frage zum Arbeitsvertrag.

ich habe eine Arbeit angetreten als zimmermädchen, im vorstellungsgespräch wurde mir erzählt das ich ein festgehalt erhalte von 8,82 EUR, da hab mich gefreut das es kein Akkordlohn gibt, jetzt hab ich den Arbeitsvertrag erhalten da steht drin, das ich während der trainingszeit das festgehalt erhalte und danach akkordlohn von 2,65 EUR brutto, das ist das erste... das zweite in dem vertrag stehen keine Urlaubstage drin, die beschreibung der Stelle fehlt, ich weiss nicht wo ich anrufen soll im krankheitsfall, gilt der Vetrag denn ??

Lieben dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Der Akkordlohn bezieht sich wahrscheinlich nicht auf die Stunde Arbeit, sondern auf das Zimmer, was zu putzen ist, oder?

Okay, Du musst den Vertrag doch nicht unterschreiben.

wirdwerden

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#2
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

der akkordlohn bezieht sich auf die zu verkaufsfertigen zimmer, wenn ein zimmer nicht ordentlich geputzt wurde erhalte ich die 2,65 EUR auch nicht, aber im Vorstellungsgespräch wurde mir eben mal gesagt das ich festen lohn erhalte, da stimmt doch was nicht...

nun ja nach 6 jahren arbeitslosigkeit war ich zufrieden nen job gefunden zu haben, habe den vertrag unterschrieben. aber in den 6 monaten probezeit dürfen beide parteien sich trennen von einem auf den anderen tag, so stehts im vertrag !! kenn ich eigentlich auch nicht so..

aber was ist mit den urlaubstagen, die müssen doch angegeben werden, oder ?? es sind keinerlei angaben gemacht worden.. da steht nur drin das ich meinen urlaub einzureichen habe innerhalb einer frist mehr aber nicht !! eigentlich gehört ja auch eine beschreibung der von mir zu leistenden tätigkeit

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Wenn du unterschrieben hast, gilt der Vertrag schon.Ob der Akkordlohn nicht sittenwidrig niedrig ist, kann ich n icht abschätzen. Da wäre es sinnvoll, der Gewerkschaft beizutreten.
Wenn du nicht unterschrieben hast, könntest du ohne weiteres davon zurücktreten, weil der schriftliche Vertrag wesentlich von dem abweicht, was besprochen und zugesagt wurde.

Wenn zum Urlaub nichts (anderes) vereinbart ist, gilt auf jeden Fall das BUrlG.
Im Krankheitsfall rufst du deine/n Chef/in an. Die AU geht i.d.R ans Personalbüro.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

kann ja niemanden anrufen, es ist ja keine nummer angegeben...

ich könnte mich so in den arsch treten !! was kann ich denn nun machen

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Telefonnumer ließe sich wohl durch ein kurzes Gespräch herausbekommen.
Wenn du mit der Arbeit bzw. den Bedingungen nicht zufrieden bist suche dir eine andere Arbeitsstelle und kündige wenn sie bessere Bedingungen bietet.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
ich habe eine Arbeit angetreten als zimmermädchen


Welches Bundesland? Meines Wissens gibt es in dem Bereich einige allgemeinverbindliche Tarifverträge.

quote:
aber in den 6 monaten probezeit dürfen beide parteien sich trennen von einem auf den anderen tag, so stehts im vertrag !! kenn ich eigentlich auch nicht so..


Das wäre Einzelvertraglich auch nicht zulässig, daher stellt sich nochmals die Frage nach einem TV. Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Anwendung eines Tarifvertrages?

quote:
die beschreibung der Stelle fehlt,


Das muss nicht im AV stehen.

quote:
ich weiss nicht wo ich anrufen soll im krankheitsfall,


Das kenne ich eher auch nicht, dass im AV steht "bitte rufen Sie die folgende Nummer an, wenn Sie krank sind". Und nach der Kontaktperson und deren Telefonnummer sollte man fragen können. Sie haben doch die Adresse und alles vom AG, dürfte also nicht so schwer sein.

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#7
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich komme aus Berlin und in dem Vetrag steht nichts über Anwendung eines Tarifvertrages ... Hier steht nichts mit Tarif usw...



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Muß ja auch nicht im Arbeitsvertrag stehen. Ich würde erst einmal rausfinden, ob es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@wirdwerden

quote:
Muß ja auch nicht im Arbeitsvertrag stehen.


Wenn ein TV angewendet wird, dann muss das natürlich im AV stehen.
Und wenn es einen allgemeinverbindlichen TV gibt und der Arbeitsvertrag wird jetzt gerade neu abgeschlossen, dann sollte auch dies im AV stehen.

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