Arbeitsvertrag / Arbeitszeitregelung

1. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
thomas500
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag / Arbeitszeitregelung

Guten Tag,

in einem kleineren Betrieb sind die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag geregelt. Da steht (verkürzt) "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden...", "... Arbeitsbeginn ist Mo - Fr 8:00 Uhr, Arbeitsende Mo - Do 16:30, Fr 15:30 ..."
Ab nächstes Jahr sollen lt. Arbeitgeber 40 Stunden gearbeitet werden.

Muss hierbei der Arbeitsvertrag geändert werden, oder ist das einfach so möglich?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn kein TV zugrunde liegt, ist die AZ einzelvertraglich mit 39 h vereinbart und könnte nur einvernehmlich oder gegebenenfalls per Änderungskündigung geändert werden.
Jetzt kommt aber in Spiel, wie klein der Betrieb ist, ob das Kündigungsschutzgesetz greift. Denn in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten kann leicht(er) gekündigt werden. Der AG kann somit seinen Willen leichter durchsetzen.

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#2
 Von 
thomas500
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Betrieb hat ca. 25 Beschäftigte.

Ein Tarifvertrag existiert nicht.

Im Arbeitsvertrag ist nur geregelt, dass sich Gehaltsanpassungen am Tarifvertrag des XYZ-Manteltarifes orientieren.




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#3
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Ein Tarifvertrag existiert nicht.


andererseits

quote:
Im Arbeitsvertrag ist nur geregelt, dass sich Gehaltsanpassungen am Tarifvertrag des XYZ-Manteltarifes orientieren.


Insofern ist m.E. die Frage ohne Kenntniss des genauen Inhalts des Arbeitsvertrages nicht eindeutig zu beantworten.

ansonsten stimme ich blaubär zu.

Detailfragen:

Gibt es einen Betriebsrat ?
Wie wurde die "neue" Arbeitszeit "angekündigt" ? (Aushang, Brief, Betriebsversammlung, ...)
Ist der Arbeitsvertrag ein "Formularvertrag" ? (Stichwort Inhaltskontrolle)
Gehalt oder Lohn ? (Hintergrund: werden die zusätzlichen Std. bezahlt?)

Anmerkung:

Richtig ist: AN sollten sich nicht alles gefallen lassen
AG agieren schnell nach dem Motto: "erst den kleinen Finger, dann den ganzen Arm"
Mein Rat: zunächst mit den Kollegen sprechen, dann das Gespräch mit dem AG suchen und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.
Eine "gerichtliche" Auseinandersetzung halte ich in diesem Fall für wenig sinnvoll.




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#4
 Von 
thomas500
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Detailfragen:



Es gibt keinen Betriebsrat.

Mitgeteilt wurde dies durch ein Schreiben an jeden AN, dass sich die "Arbeitszeit ändert", andere Bestandteile des bestehenden Arbeitsvertrag nicht berührt werden, und mit der Bitte dieses zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben.

Der Arbeitsvertrag ist m.E. ein "Standardvertrag", in dem die wichtigsten Punkte festgehalten sind, wie Urlaub, Verhalten im Krankheitsfall, Kündigungsfrist und natürlich die "ursprüngliche" Arbeitszeit.

Alle AN beziehen Gehalt. Eine Überstundenregelung sieht nur vor, dass diese als Freizeit abgegolten werden müssen.

Mit Kollegen habe ich schon gesprochen. Die Meinungen sind gegenläufig.

Was kann passieren, wenn ich dieses "Schreiben" nicht unterschreibe?



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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Was kann passieren, wenn ich dieses "Schreiben" nicht unterschreibe?



Rein rechtlich haben Sie dann weiterhin Anspruch darauf regelmäßig nur 39 Stunden in der Woche beschäftigt zu werden. Was dann aber weiter passieren wird, wenn Sie diesen Anspruch auch durchsetzen wollen, hängt vom Einzelfall ab. Von einer Bandbreite „der Arbeitgeber wird versuchen Sie rauszuwerfen" bis „der Arbeitgeber akzeptiert das" ist alles möglich. Je nachdem, warum die Anpassung der Arbeitszeit als notwendig angesehen wird, z.B. wenn ein Sanierungsfall vorliegt, kann es auch passieren, dass die Kollegen auf einmal gegen einen schießen, wenn man sozusagen als „Querulant" die Sanierung nicht mitträgt. Wie gesagt, alles stark einzelfallabhängig.

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#6
 Von 
thomas500
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
z.B. wenn ein Sanierungsfall vorliegt,


Dieser liegt nicht vor. Der Firma geht es ziemlich gut. Aber leider habe ich keine Einblicke in die Geschäftsführung.

quote:
dass die Kollegen auf einmal gegen einen schießen, wenn man sozusagen als „Querulant" die Sanierung nicht mitträgt


Wir sind zusammen 3 "Querulanten". :augenroll:

Müssen mal schauen, was dabei rauskommt.



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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Wir sind zusammen 3 "Querulanten".


Das ist angesichts der Firmengröße die ideale Anzahl an klugen Mitarbeitern, die einen Betriebsrat gründen werden.
Diese wenden sich einfach an die zuständige Gewerkschaft und haben auch für die Phase der Gründung Kündigungsschutz.
Da sie danach wohl den BR bilden, wahrscheinlich sogar viel länger :grins:
Einfach mal einen Termin bei der Gewerkschaft vereinbaren und sich zu einer BR-Gründung beraten lassen, wäre mein Tipp.



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