Guten Abend zusammen,
bin neu hier im Forum und hoffe auf eure Unterstützung.
Folgender Fall, zudem ich bisher keine Antwort finden konnte:
Mitarbeiter bewirbt sich bei Unternehmen X, bekommt Zusage und Arbeitsvertrag zur Unterschrift. Der Arbeitsvertrag ist jedoch befristet auf 6 Monate analog Probezeit mit dem Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, sofern vor Ablauf der 6 Monate eine Verlängerung (unbefristet) schriftlich vereinbart wird.....
Auf den ersten Blick erkenne ich die Ursache für die Befristung nicht, da m.E. innerhalb der Probezeit dr Mitarbeiter jederzeit gekündigt werden kann ohne Angabe von Gründen. Warum also dieser Umweg bzw. die Befristung? Wie seht Ihr den Sachverhalt bzw was sind Eure Ideen?
Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.
Arbeitsvertrag Befristung analog Probezeit
10. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2018 | 23:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Befristung analog Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 10. August 2018 | 23:52
Von
Status: Unbeschreiblich (116265 Beiträge, 39236x hilfreich)
Zitatmit dem Hinweis :
Wortlaut?
#2
Antwort vom 11. August 2018 | 00:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatmit dem Hinweis :
Wortlaut?
"Der Arbeitsvertrag ist auf die Dauer der Probezeit befristet. Das Arbeitsverhältnis endet nicht zu dem in xx genannten Termin, sofern die Vertragsparteien vor Ablauf der Befristung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbaren. Erfolgt
keine schriftliche Vereinbarung, endet das Arbeitsverhältnis mit dem in xx angegebenen Termin,
ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortgesetzt,
gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen."
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#3
Antwort vom 11. August 2018 | 06:57
Von
Status: Schüler (474 Beiträge, 313x hilfreich)
So kann man nach der ersten Befristung weiter befristen. Würde man nur die Probezeit vereinbaren ginge das nicht.
Zudem endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Wenn man sich nur auf die Probezeit einigen würde, müsste gekündigt werden.
Diese Konstellation gibt es öfter.
Das nervige für den Arbeitnehmern ist, dass er sich nach 3 Monaten bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn er nicht dem Anschlussvertrag vorliegen hat.
#4
Antwort vom 11. August 2018 | 07:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSo kann man nach der ersten Befristung weiter befristen. Würde man nur die Probezeit vereinbaren ginge das nicht. :
Zudem endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Wenn man sich nur auf die Probezeit einigen würde, müsste gekündigt werden.
Diese Konstellation gibt es öfter.
Das nervige für den Arbeitnehmern ist, dass er sich nach 3 Monaten bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn er nicht dem Anschlussvertrag vorliegen hat.
Danke für deine Antwort

#5
Antwort vom 11. August 2018 | 09:04
Von
Status: Schüler (474 Beiträge, 313x hilfreich)
Ja, kann er. Im Grunde hält er sich einfach alle Optionen offen.
#6
Antwort vom 11. August 2018 | 09:10
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Zu Beachten ist, dass eine "Befristung zur Erprobung" eine Befristung nach Paragraph 14 Abs.1 TzBfG ist. Somit ist eine weitere Befristung nur mit Sachgrund möglich.
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