Arbeitsvertrag - Besondere Vereinbarungen

11. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Andreas # S.
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - Besondere Vereinbarungen

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht fogendes:

§ 12 Besondere Vereinbarungen:

Zu Ihrer Information:

Um Arbeitsabläufe oder gesetzliche Bestimmungen
z.B. Kassenvorschriften kontrollieren zu können,
werden in regelmäßigen Abständen Videoüberwachungen
durchgeführt.

Ist so etwas legitim ?



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"Gruß
Andy S."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn Sie ein paar Angaben zu Ihrer Tätigkeit und dem Ort der Arbeit (Geschäft, Büro oder wo?) machen, wäre das hilfreich für sinnbringende Antworten.

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#2
 Von 
Andreas # S.
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Tätigkeit erfolgt in einem größeren
Bäckerei - Betrieb, mit ca. 200 Mitarbeitern.

Ich bin als Fahrer eingestellt, verrichte aber
auch Arbeiten die das Kommisionieren betreffen.

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"Gruß
Andy S."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwachung-am-arbeitsplatz-videoueberwachung-vs-datenschutz/ :
"Grundrechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Konflikt

Grundsätzlich stellt die Videoüberwachung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Ein solcher Eingriff bedarf immer einer gesetzlichen Rechtfertigung.

Wie so häufig im Datenschutzrecht geht es darum, widerstreitende Grundrechtspositionen anhand einer Abwägung in Einklang zu bringen. Im Widerspruch zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers steht bei der Videoüberwachung das Eigentumsrecht und die Berufsausübungsfreiheit des Arbeitgebers."

Und dann wird da noch zwischen unterschieden, ob es um ein Geschäft oder ein der Öffentlichkeit nicht zugänglicher Bereich ist.

Die Klausel im Vertrag halte ich für nicht zulässig, da sie viel zu allgemein gehalten ist.

Mein Tipp wäre, dass Sie mal den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes anschreiben und ihm genau schildern, wie und wo die Überwachung erfolgt. Der kann ziemlich genau sagen, was zulässig ist. Ich habe mit so einer Anfrage gute Erfahrungen gemacht, dauert zwar ein bisschen aber die Antwort nimmt jeder Arbeitgeber ernst.

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