In meinem neuen Arbeitsvertrag steht fogendes:
§ 12 Besondere Vereinbarungen:
Zu Ihrer Information:
Um Arbeitsabläufe oder gesetzliche Bestimmungen
z.B. Kassenvorschriften kontrollieren zu können,
werden in regelmäßigen Abständen Videoüberwachungen
durchgeführt.
Ist so etwas legitim ?
-----------------
"Gruß
Andy S."
Arbeitsvertrag - Besondere Vereinbarungen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn Sie ein paar Angaben zu Ihrer Tätigkeit und dem Ort der Arbeit (Geschäft, Büro oder wo?) machen, wäre das hilfreich für sinnbringende Antworten.
-----------------
""
Die Tätigkeit erfolgt in einem größeren
Bäckerei - Betrieb, mit ca. 200 Mitarbeitern.
Ich bin als Fahrer eingestellt, verrichte aber
auch Arbeiten die das Kommisionieren betreffen.
-----------------
"Gruß
Andy S."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwachung-am-arbeitsplatz-videoueberwachung-vs-datenschutz/ :
"Grundrechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Konflikt
Grundsätzlich stellt die Videoüberwachung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Ein solcher Eingriff bedarf immer einer gesetzlichen Rechtfertigung.
Wie so häufig im Datenschutzrecht geht es darum, widerstreitende Grundrechtspositionen anhand einer Abwägung in Einklang zu bringen. Im Widerspruch zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers steht bei der Videoüberwachung das Eigentumsrecht und die Berufsausübungsfreiheit des Arbeitgebers."
Und dann wird da noch zwischen unterschieden, ob es um ein Geschäft oder ein der Öffentlichkeit nicht zugänglicher Bereich ist.
Die Klausel im Vertrag halte ich für nicht zulässig, da sie viel zu allgemein gehalten ist.
Mein Tipp wäre, dass Sie mal den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes anschreiben und ihm genau schildern, wie und wo die Überwachung erfolgt. Der kann ziemlich genau sagen, was zulässig ist. Ich habe mit so einer Anfrage gute Erfahrungen gemacht, dauert zwar ein bisschen aber die Antwort nimmt jeder Arbeitgeber ernst.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten