Arbeitsvertrag - "Die ersten 4 Arbeitsstunden gelten als Einführungsverhältnis"

11. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
laberrababer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag - "Die ersten 4 Arbeitsstunden gelten als Einführungsverhältnis"

Habe eine Frage bezüglich meines Arbeitsverhältnisses. Und zwar hatte ich ein Bewerbungsgespräch bei dem ich auch einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Die Thematik ist, dass ich nachfragte ob ich meine etwas längeren Haare abschneiden muss oder nicht, da ich sonst abgesagt hätte. Mir wurde gesagt, dass es kein Problem sei. Am ersten Arbeitstag wollte der Chef mir dann erzählen ich solle mir eine 3mm Kurzhaarfrisur machen und das ich ja bei dem Bewerbungsgespräch nicht zugehört hätte, wo er persönlich nicht einmal dabei war. Hab ihm meine Meinung gegeigt und bin gegangen.

In meinem Arbeitsvertrag steht "Die ersten 4 Arbeitsstunden gelten als Einführungsverhältnis, welches nicht vergütet wird.....ab der fünften Arbeitsstunde gilt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Plfichten als Zustande gekommen "

Da ich ja nach 15 min abgehauen bin, muss ich wohl nicht noch zusätzlich schriftlich kündigen oder?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Die Frage der Haarlänge ist dir wichtig, du hast sie sogar ausdrücklich zur Sprache gebracht. Insoweit könnte man sagen, dass - Unterschrift hin oder her - kein Vertrag zustande gekommen ist, insoweit über ein wichtiges Detail kein Einvernehmen erzielt resp. dann doch etwas anderes verlangt wurde. Gleichwohl solltest du diesen Sachverhalt so mitteilen und vorsorglich kündigen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen