Arbeitsvertrag - "Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen" ???

6. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
tomm.e
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - "Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen" ???

Ich bin im Begriff einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Kann mein neuer Arbeitgeber folgende Klausel mit in den Vertrag setzen.

"Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen" ???

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ja, kann er.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ein vertrag ist eine sache auf gegenseitigkeit - der AG kann, und die frage ist, ob du akzeptierst

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Eine solche Klausel ist mittlerweile sogar recht gebräuchlich.

Manchmal ist auch direkt eine Verragsstrafe beim Bruch vorgesehen.

Bedeutet, dass die ordentlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind. In der Probezeit üblicherweise 14 Tage, wenn nicht anders geregelt.

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#4
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Der Arbeitgeber möchte auch Sicherheit, dass sein Arbeitsplatz auch besetzt wird. Leider häufen sich die Fälle von Vertragsbrüchen, weil jemand mehrere Arbeitsverträge nacheinander unterschreibt und dann nur den besten oder lukrativsten Job macht.

Nach dem Motto: Erst mal eine Vetrag sicher in der Tasche und nächste Woche versuche ich bei einem anderen 10% mehr Gehalt rauszuschlagen. Wenns klappt fange ich da an.
:augenroll:

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