Arbeitsvertrag - Fehlanzeige!?

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Green.2711
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - Fehlanzeige!?

Hallo,

Folgendes Problem:

Meine Freundin war gerade wegen einen Arbeitgeberwechsels 1 Monat Arbeitssuchend und hat somit auch einen Anspruch
auf einen Leistungsbezug.

Beim Arbeitsamt fiel nun auf, das noch ein alter Leistungsbezugsantrag offen ist. Hierfür wurden nun noch einmal Unterlagen
(Arbeitsnachweis) mitgegeben, die die Filiale ausfüllen sollte.

Nachdem nun einige Zeit ins Land gezogen ist und wir die Unterlagen nicht haben, hat meine Freundin noch mehrmals dort
angerufen und wurde immer wieder vertröstet. Das letzte Gespräch endete mit: "das muss der Steuerberater machen. Das
kostet dann 40 Euro".

Nun kam das ganze Problem nach und nach zum Vorschein.

Sie fing vor ungefähr einem Jahr dort an, unterschrieb einen Arbeitsvertrag, bekam aber keine Ausfertigung.
Auf mehrere Nachfragen ließ sich der Geschäftsführer immer wieder entschuldigen.
Sie wurde ungefähr nach einem Monat "Betriebsbedingt" gekündigt. Die Kündigung liegt uns vor.
Eine Lohnzahlung fand nie statt. Ein Anwalt sagte ihr damals, das sie es besser gut sein lassen sollte.
Sie suchte sich dann eine neue Arbeitsstelle und das Ärgernis verschwand in der versenkung.

Wäre ja auch kein Problem gewesen, aber auch Beträge zum Sozialversicherung wurden natürlich nie gezahlt, geschweige
das sie dort jemals vom AG gemeldet worden wäre. Das Amt kann nun ohne den Abschluss des Falls, aber keine neuen
Leistungsbezug bearbeiten.


Alles leicht verzwickt.

Sie hat keinen Arbeitsvertrag, sondern nur eine Kündigung. Lohn wurde nie gezahlt und der AG will keinen Arbeitsnachweis
erstellen. Das Amt kann ohne den Nachweis den Fall nicht abschliessen.


Für mich grenzt das hier an Schwarzarbeit und Betrug.


Wie sollen wir jetzt vorgehen?

Vielen Dank im voraus.



Achso... die Arbeit war Vollzeit und sozialversicherungspflichtig.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Auch der Steuerberater wird da kaum was bescheinigen können, da man offenbar gar nicht angemeldet wurde.

Würde der Arbeitsagentur schriftlich mitteilen, dass auf Verlangen der Arbeitnehmerin keine Arbeitsbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber ausgestellt wird und man seitens der Behörde bitte tätig wird (§§312 , 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III ). Kopie der Kündigung nochmal dabei.

Kopie der Kündigung ebenfalls an die Krankenkasse mit der Bitte um Klärung des Versicherungsstatus in der Zeit.

Spätestens mit der KK kommt Schwung in die Angelegenheit.

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