Hallo ,
Ich habe mal eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag.
Ich habe in meiner Firma ( Einzelhandel) im November 2013 angefangen auf 450€ .
Ich bekam damals eine Arbeitsvertrag für Geringfügig Beschäftigte.
Dieses Jahr im Januar Ging eine Kollegin in Elternzeit und Ich wurde gefragt ob Ich mehr Stunden arbeiten möchte .
Somit bekam Ich 96 std im Monat , befristet bis Januar 2019.
Ich bekam dann eine DIN A 4 Seite , eine Arbeitsvertragsänderung.
In dieser steht die neue Stunden Anzahl , der Lohn und das es befristet ist bis 2019.
Ich bekam Also keinen neuen Vetrag nur diese Arbeitsvertragsänderung.
Jetzt wurden Andeutungen gemacht das wir die nächsten 2 Monate so richtig Überstunden machen werden.Wir wurden nicht gefragt es wurde nichts mit uns besprochen es wurde einfach bestimmt.( Letztes Jahr wurde es abgesprochen)
Ich habe jetzt ja im Grunde nur den Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte( Von 2013) in dieser Änderung die Ich dieses Jahr bekam steht nichts zu Überstunden oder anderen Sachen drin.
Dort steht nur die Stundenanzahl , befristet bis 2019 , das Gehalt .
Es ist doof zu erklären aber zählt jetzt immer noch der Vertrag von 2013 , in diesem steht keine Überstunden.
Jetzt bitte nicht falsch verstehen ich habe kein Problem mit einem gewissen Maß an Überstunden , ich arbeite dort gern ,aber unser Abteilungsleiter ist jemand der kein Privatleben kennt , von daher wird da einiges auf uns zukommen laut seiner Aussage.
LG
-- Editiert von Stella78 am 25.10.2017 18:34
Arbeitsvertrag Frage / Überstunden
25. Oktober 2017
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Frage vom 25. Oktober 2017 | 18:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Frage / Überstunden
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2017 | 20:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Es gilt der Vertrag von 2013 und die Arbeitsvertragsänderung.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2017 | 21:32
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
ZitatEs gilt der Vertrag von 2013 und die Arbeitsvertragsänderung. :
Korrekt.
Und da das so ist und beide Vereinbarungen nicht von Überstunden sprechen, ist jede geleistete Überstunde zu vergüten, also Bruttoverdienst / 96. Für Sonntagsarbeit (die im Einzelhandel in der Vorweihnachtszeit durchaus anfallen kann) gibt es von Gesetzes wegen noch einen steuerfreien Zuschlag und einen freien Tag als Ersatz.
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2017 | 23:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Das hat eine Kollegin letztes Jahr gemacht ( Überstunden auszahlen lassen)und sie hatte so gut wie gar nichts von dem Geld bei ihrer Steuerklasse- ich habe die gleiche Steuerklasse.
Und jetzt?
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