Hallo.
Eine Frage zur Kündigungsfrist.
Es gibt viele Fragen hier aber die richtige Antwort habe ich leider nicht gefunden.
Jetzt hoffe ich das mir jemand helfen kann.
Mein Arbeitsvertrag ist jetzt 12 Jahre alt.
Das erste und das zweite Jahr war jeweils auf ein Jahr befristet und wurde durch jeweilige Nachträge verlängert.
Ab dem dritten Jahr wurde es dann unbefristet.
Jetzt würde ich gerne kündigen und im Vertrag steht unter dem Punkt Kündigung unter anderem dieser Satz :
Soweit aufgrund der gesetzlichen Kündigungsbestimmungen nach längerer Betriebszugehörigkeit verlängerte Kündigungsfristen greifen, gelten diese für beide Vertragsparteien.
Es ist kein Tarifvertrag und auch die verlängerten Kündigungsfristen sind im Vertrag und auch in den Nachträgen nach dem ersten und zweiten Jahr nicht gelistet.
Es steht nirgendwo das ich nach einer bestimmten Zugehörigkeit auch verlängerte Fristen habe und es wird auch kein Paragraph erwähnt.
Ein paar Punkte weiter steht unter Vertragsstrafe :
Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vertragswidrig, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen.
Was zählt für mich ?
Die normale Frist von vier Wochen zum Monatsende oder gilt die verlängerte Frist, in diesem Fall sind es fünf Monate.
Vielen Dank im voraus.
Arbeitsvertrag Fristen Kündigung
3. Dezember 2023
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2023 | 14:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Fristen Kündigung
#1
Antwort vom 3. Dezember 2023 | 16:11
Von
Status: Heiliger (20398 Beiträge, 7375x hilfreich)
Zitat :Soweit aufgrund der gesetzlichen Kündigungsbestimmungen nach längerer Betriebszugehörigkeit verlängerte Kündigungsfristen greifen, gelten diese für beide Vertragsparteien.
Genau das ist es; für dich gilt für dich wie für den AG
Zitat :(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
...
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
#2
Antwort vom 4. Dezember 2023 | 08:16
Von
Status: Student (2347 Beiträge, 465x hilfreich)
Kündigungsfrist also 5 Monate zum Monatsende.Zitat :Soweit aufgrund der gesetzlichen Kündigungsbestimmungen nach längerer Betriebszugehörigkeit verlängerte Kündigungsfristen greifen, gelten diese für beide Vertragsparteien.
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