Aus einem angebotenen Teilzeitarbeitsvertrag:
quote:
Vertragsstrafen:
"Verstösst der Arbeitnehmer gegen §22, so ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 10000 Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten."
$22
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über den Inhalt des Arbeitsvertrages sowie Betriebsgeheimnisse stillscheigen zu bewahren."
Es handelt sich hier nicht um einen Führungskraft Arbeitsvertrag, sondern ungelernte Tätigkeit im Mindestlohn Bereich.
Eure Meinung würde mich interesieren:
1.)
Stellt streng genommen die Offenlegung des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitsamt (Alg II Bezug) oder dem Insolvenverwalter (Privatinsolvenz) oder dem Rechtsanwalt (bei Rechtsfragen) bereits ein Verstoss mit auslösender Vertragsstrafe da?
2.)
In verschiedenen BAG Urteilen, wird immer auf eine Verhältnismäßigkeit der Höhe der Vertragsstrafen hingewiesen. Hier handelt es sich um eine Vertragsstrafe in Höhe von 12-15 Brutto Monatsgehälter. Klausel wirksam?
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