Arbeitsvertrag Klausel

28. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bianca22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag Klausel

kann mir mal bitte jemand folgenden Satz aus meinen Arbeitsvertrag verständlich erklären?

Zitat: Die Arbeitnehmerin ************* wird mit Wirkung vom 1.4.15 (Datum geändert) als Raumpflegerin bei der Firma XY eingestellt.

zu nachfolgenden Satz möchte ich mir Meinungen einholen wie das gemeint ist.: Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, im Bedarfsfall auch andere ihr zumutbare Tätigkeiten im Betrieb zu übernehmen.

Also ich verstehe das so damit ich im Betrieb XY auch was anders machen muss wie z.B. Fensterputzen wo eigentlich nicht zu meinen täglichen Arbeiten gehört.
Aber ich darf nicht in einen anderen Betrieb geschickt werden oder?

-- Editiert von Moderator am 28.03.2015 21:39

-- Thema wurde verschoben am 28.03.2015 21:39

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Also ich verstehe das so damit ich im Betrieb XY auch was anders machen muss wie z.B. Fensterputzen wo eigentlich nicht zu meinen täglichen Arbeiten gehört.

Fensterputzen gehört zum Aufgabenbereich einer Raumpflegerin.

Die Formulierung meint, das man Dich bei Bedarf auch im Büro o.ä. einsetzen könnte.



Zitat:
Aber ich darf nicht in einen anderen Betrieb geschickt werden oder?

Doch.
Wenn Dein Stammbetrieb deinem Arbeitgeber den Reinigungsvertrag kündigt, dann darf der Dich natürlich auch wo anders einsetzen.

Es sei denn Du reinigst direkt bei Deinem Arbeitgeber.
Dann ginge das nicht so einfach per Anweisung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn mit Ihnen nicht vereinbart wurde, dass Fensterputzen nicht zu Ihren täglichen Pflichten gehört, dann ist das so. Sie haben recht, der Arbeitgeber könnte Ihnen diese Tätigkeit zuweisen.
Mit dem Satz ist einfach gemeint, dass Sie bei Bedarf etwas anderes arbeiten müssen. Da es hier aber auch Grenzen gibt, z.B. darf der Aarbeitgeber Sie nicht privat für sich putzen lassen, melden Sie sich einfach hier, wenn Sie Fragen zu dem haben, was Sie tun sollen und ggfs. nicht wollen.
Eine Veränderung des Arbeitsorts ist aufgrund der von Ihnen widergegebenen Formulierung nicht möglich.

Zum Arbeitsort:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Arbeitsrecht/Allgemeines/Weisungsrecht.html

Zitat:
Aufgrund des Weisungsrechts kann der Arbeitgeber nicht einseitig den Arbeitsort ändern (es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält eine derartige ausdrückliche Befugnis). Der Arbeitgeber kann also nicht einseitig verlangen, dass der Arbeitnehmer an einem anderen Betriebsort oder sogar im Ausland tätig wird. Auf die Rechte des Betriebsrats, die sich auf die Ausgestaltung des Arbeitseinsatzes beziehen, soll hier nicht näher eingegangen werden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Sie ist in einer Firma und nicht an einem Arbeitsort eingestellt. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Im Betrieb
ist nicht auf andere Orte übertragbar. Wird die Tätigkeit an einem anderen Ort ausgeübt, befindet sich die Arbeitnehmerin nicht mehr "im Betrieb".

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/betrieb.html
Zitat:
Das Unternehmen kann aber auch aus mehreren Betrieben bestehen, die sich an verschiedenen, voneinander entfernten Orten befinden. Der Betrieb ist in jedem Falle eine örtlich gebundene Einheit.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Ob der Arbeitsort per Anweisung gewechselt werden darf, dürfte vom der Arbeit selbst abhängen.

Wenn sie nur den Betrieb ihres AG reinigt, dann ist der nicht so einfach zu wechseln.

Wenn sie in einen Reinugungsunternehmen arbeitet das fremde Betriebe reinigt, kann man ihr durchaus einen anderen Betrieb zuweisen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bianca22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn sie in einen Reinugungsunternehmen arbeitet das fremde Betriebe reinigt, kann man ihr durchaus einen anderen Betrieb zuweisen.

ja ich arbeite in einem Reinigungsunternehmen. kann mir auch ein anderer Betrieb zugewiesen werden wenn es im Betrieb XY genug Arbeit gibt?

1x Hilfreiche Antwort

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