Hallo, in meinem Arbeitsvertrag
steht folgendes. Kann mir das jemand erklären was genau damit gemeint ist? Bedeutet das er kann einfach entscheiden wo ich arbeite? Also das ich dafür auch gegebenenfalls umziehen muss? Oder bedeutet das einfach nur das wenn Not am Mann is ich ab und zu in einer anderen Filiale aushelfen muss ?
Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen
Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des
Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.
Arbeitsvertrag Klausel umziehen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



/// .... dass er kann einfach entscheiden (kann)
So einfach auch wieder nicht:, sondern soweit dies bei Abwägung der Interessen des
Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.. Wenn ich mich nicht irre, kann die Abwägung (das 'billige Ermessen') auch gerichtlich überprüft werden.
(Zeitweiliges) Aushelfen in anderen Filialen ist gewiss wahrscheinlicher als Umzug.
Umzug ist unwahrscheinlich bis unmöglich. Scheitert am Kriterium "Zumutbarkeit". Es sei denn, dauerhaft wird eine adäquate Stelle angeboten. Dann aber wird i.d.R. vom AG der Umzug unterstützt.
In der Regel sind die Arbeitsverträge standartisiert. Da ist diese Klausel halt mit enhalten.
Gibt es mehrere Arbeitsstellen des AG vor Ort, kann es natürlich sein, daß man mal da und mal dort eingesetzt wird. Das sollte aber i.d.R. schon organisiert sein. Also, denke ich mal, Kein Problem.
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