Arbeitsvertrag - Klauseln gültig?

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karl Laschnikov
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag - Klauseln gültig?

Hallo,

habe einen neuen Arbeitsvertrag vorliegen.
Hierbei habe ich 3 Abschnitte gefunden von denen ich gerne wissen möchte, ob diese so wirksam sind.


Arbeitsverhinderung
Ist ein Dritter für die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ersatzpflichtig, so tritt der Arbeitnehmer hiermit seine Ansprüche gegen diesen Dritten an den Arbeitgeber bis zur Höhe der fortbezahlten Bezüge ab; der Arbeitgeber nimmt die Abtretung hiermit an. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Einzelfall eine schriftliche Abtretungserklärung zu unterzeichnen.


Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ist der Arbeitnehmer infolge auf Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so erhält er Entgeltfortzahlung nach Maßgabe des ENdgeltfortzahlungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung.

-> Wenn ich mich privat beim Sport verletze, gilt das als selbstverschuldet?
Dann würde mir keine Fortzahlung zustehen.


Arbeitsentgelt
"(...) Mit dieser Zahlung ist die gesamte Tätigkeit des Arbeitnehmers einschließlich etwaiger Mehrarbeit (Überstunden) abgegolten."

-> nach meiner Recherche ist das nicht gültig, da die Anzahl der Überstunden nicht genau definiert sind.
Wenn ich es also akzeptiere besteht bei Überstunden (über gestzl Rahmen, ab ca. 10 Stunden) die angeordnet und nachweisbar sind die Möglichkeit diese einzuklagen, richtig?



Danke für eine Prüfung und Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

Abtretungserklärung und Entgeltfortzahlung gehen in Ordnung; Sportunfälle gelten nicht als 'selbstverschuldet', ebenso wenig Unfälle beim Basteln oder Werkeln im eigenen Haushalt usw.
Mehrarbeit: das siehst du richtig. So geht es nicht. Frage nur: Präzisieren oder es drauf ankommen lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karl Laschnikov
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für deine Antwort blaubär+

Ich denke ich mache mit dem unwirksamen Passus mit den Überstunden kein Faß auf.
Aber gut zu wissen, dass es tatsächlich unwirksam ist und mir erstmal keine Nachteile entstehen wenn es soweit kommen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

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