Arbeitsvertrag Kündigung

2. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
vandini
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Kündigung

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zu einem Satz im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung:

"Das Arbeitsverhältnis kann danach beidseitig mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden, mithin mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats."

Das ist für mich von der Formulierung her ein Widerspruch, da "mithin" eigentlich "dementsprechend" bedeutet. Das passt aber bei gesetztl. Kündigungsfristen und 3 Monaten nicht zusammen.

Sehe ich das nur falsch, oder ist die Formulierung falsch?
Falls ja, gelten dann die gesetzl. Fristen nach Zugehörigkeit?

Vielen Dank für euren Rat.




1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2470 Beiträge, 1265x hilfreich)

Unklarheit ist es allemmal und die dürfte auch zulasten des Arbeitgebers gehen.

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