Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zu einem Satz im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung:
"Das Arbeitsverhältnis kann danach beidseitig mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden, mithin mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats."
Das ist für mich von der Formulierung her ein Widerspruch, da "mithin" eigentlich "dementsprechend" bedeutet. Das passt aber bei gesetztl. Kündigungsfristen und 3 Monaten nicht zusammen.
Sehe ich das nur falsch, oder ist die Formulierung falsch?
Falls ja, gelten dann die gesetzl. Fristen nach Zugehörigkeit?
Vielen Dank für euren Rat.
Arbeitsvertrag Kündigung
2. März 2014
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Frage vom 2. März 2014 | 17:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Kündigung
#1
Antwort vom 2. März 2014 | 19:51
Von
Status: Student (2470 Beiträge, 1265x hilfreich)
Unklarheit ist es allemmal und die dürfte auch zulasten des Arbeitgebers gehen.
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