Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist

1. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist

Grüße! Mein Arbeitsvertrag wurde 1996 abgeschlossen. Damals war ich knapp 24. Folgende Passage habe ich bezüglich der Kündigungsfristen:
"Nach Ablauf von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Schluß des Kalendervierteljahres. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Solche Verlängerungen der Kündigungsfrist hat auch der Arbeitnehmer bei Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber zu halten."
Heißt das jetzt, dass sich auch für mich die Kündigungsfristen verlängern, sprich so etwas 3 Monate? Oder könnte ich irgendwie auf die gesetzliche Frist von 4 Wochen pochen?
Seid gedankt für Eure Antworten im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Bru, nein, wenn das so vertraglich vereinbart ist, dann gilt für dich die verlängerte Frist (die eigentlich sonst für den AG gilt) ebenfalls.

MfG

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#2
 Von 
Bru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm - das klingt übel :-(
Kann mir jemand genau sagen, wie dann meine Kündigungsfrist jetzt wäre? Hier nochmal die Daten: Zum Arbeitsbeginn war ich 23, einen Monat später 24. Soll heißen, es wären nach Beendigung des 25. Lebensjahres jetzt 9 Jahre vergangen.
Nochmals danke (das ist wirklich frustrierend, ich dachte immer nur an die 6 Wochen zum Quartalsende ...)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das wären dann 3 Monate zum Monatsende.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Alternative wäre ein Aufhebungsvertrag. Der AG ist aber nicht verpflichtet dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank Dir venotis, jetzt bin ich in der Tat schlauer und kann dementsprechend planen!

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