Arbeitsvertrag Kundigen und Elternzeit

4. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
sanjukuttu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Kundigen und Elternzeit

Sehr geehrte/r Rechtanwaltin/Rechtanwalt.

Ich möchte kurz hilfe mit meinem kündigungsfrist und elternzeit.

Ich arbeite Vollzeit mit einem 2 Monat (end zum monat) Kündigungsfrist mit meiner Arbeitgeber. Ich habe ein elternzeitplus beantragt für 2 Monaten (ab 15 Apr bis 14 Mai, 15 Mai bis 14 Juni 2019) mit teilzeit Arbeit für 30 Std. Aber, Ich habe ein neuen job gefunden anfang 1 Juli 2019 und mochte ich wissen ob ich mein arbeit vertrag ende April 2019 kundigen (wahrend des elternzeitplus). Konnte ich 1 Juli 2019 neuen Job anfang ?

Vielen Dank und Vielen Grüßen,

Tobi

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1 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von sanjukuttu):
Sehr geehrte/r Rechtanwaltin/Rechtanwalt.

Wenn man Auskünfte von einem Rechtanwalt will, dann auf den grünen "Jetzt Anwalt dazuholen" Button klicken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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