Arbeitsvertrag Nachverhandlung

2. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Whiskas123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Nachverhandlung

Moin zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob das Thema hier in dieses Forum passt, bitte aber um Erfahrungen, da mir diese fehlen.
Ganz kurz :
ich habe mich in einer neun Firma beworben und die haben mir ein Angebot gemacht, einen Vertragsentwurf.
Es handelt sich dabei um eine 100% Remote Tätigkeit. Allerdings gibt es eine Klausel, dass der Arbeitgeber mich jederzeit in die Firma berufen darf. Das wäre aber von meinem Wohnort über 250 km entfernt. Denkt ihr man kann das noch verhandeln, dass die Klausel raus kommt? Oder ist das bei einer Remote Tätigkeit angebracht und normal dass das im Vertrag steht?

Bei der Firma gibt es als Benefit auch einen Firmenwagen nach der Probezeit, das stand in der Stellenanzeige und wurde mir im Gespräch auch so gesagt. Sollte ich sagen, dass das in den Vertrag mit rein kommen soll, dass ich Anspruch drauf habe? Weil mir das wichtig wäre.

Der letzte Punkt ist das Gehalt. Dieses steigt in der Firma alle paar Jahre an, die haben da intern eine Tabelle an der sich orientiert wird. Denkt ihr, dass sollte auch im Vertrag stehen ? Da steht zurzeit nur mein Fixgehalt drin und nicht dass es sich anpasst.

Vllt könnt ihr mir ja Tipps geben, ob das in euren Augen verhandelbar ist :)

Herzlichen Dank !!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(506 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von Whiskas123):
Vllt könnt ihr mir ja Tipps geben, ob das in euren Augen verhandelbar ist


Zunächst wäre da der Zeitpunkt. Grundsätzlich sollte alle vertraglichen Punkte vor Unterschrift verhandelt werden, denn nach der Unterschrift ist die Bereitschaft naturgemäß geringer - ausserdem müssten SIe sich dann das Argument gefallen lassen, dass Sie den Vertrag auch zu anderen Konditionen unterschrieben haben.
Inhaltich sollte Sie auf jeden Fall die "Remote-Klausel" nachverhandeln. Diese bedroht im Zweifel Ihren Arbeitsplatz. Denn sollte es mal nicht mehr gut laufen mit dem Arbeitgeber oder der umstrukturieren, könnten Sie plötzlich verpflichtet werden, jeden Tag 250km weit anzureisen. Wie wollen Sie das machen? Das heißt, sie könnten sehr schnell unter Druck geraten, Wohnhortwechsel sind ggf. nur schwer möglich, ggf. könnte die Klausel als Druckmittel gegen Sie verwendet werden, um Sie zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen.

Dann zum Auto: wenn Ihnen das im Bewerbungsgespräch zugesagt wurde, muss das in den Vertrag. Wenn Ihnen das Auto unter gewissen Bedingungen zugesagt wurde, muss das auch in den Vertrag. Wurde Ihnen das Auto nur in Aussicht gestellt, könnte man vereinbaren, welche Voraussetzungen das sein könnten.

Zum Gehalt: Gehaltssteigerungen bereits vor Beginn der Tätigkeit zu vereinbaren ist in der Regel schwierig und kommt auch nicht gut an. Vielleicht kann man eine kleinere Steigerung nach Ende der Probezeit vereinbaren, da gibt es irgendwie einen nachvollziehbaren Anlass.
Auf eine weitergehnde Zusage wie z.B. "der Arbeitnehmer nimmt an den üblichen Gehaltssteigerungen teil" bringt ihnen aus meiner Sicht nicht viel und der Arbeitgeber wird sich an diesen Punkt schwer tun.

Bedenken Sie bitte auch, dass die Verhandlungsbereitschaft in der Regel Grenzen hat, d.h. zu viele Punkte bekommen Sie nicht verhandelt.

Ich an Ihrer Stelle würde mich auf die Remote-Klausel und den PKW konzentrieren.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Whiskas123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen @Holperik,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das hat mir bereits sehr weitergeholfen. Du hast absolut recht, die Klausel hinsichtlich, dass der Arbeitgeber mich jederzeit in den Betrieb einfordern darf, muss abgeändert werden.

Gestern hatte ich bereits das erste Gespräch zur Verhandlung. Darin wurde mir gesagt, dass die Klausel Standard wäre, aber man mir garantieren können, dass ich nicht einberufen werde, dies wäre nur in einer Ausnahmesituation der Fall, was aber seit Bestehen der Firma, wohl nie vorkam.
Allerdings ließ ich mich so nicht abspeisen, und bestand darauf, dass das geändert werden müsse – mit Erfolg!

Hinsichtlich des Autos wurde mir von der Dame der Personalabteilung nun anderes gesagt als im Gespräch selbst. Es hieß, ich bekäme das Auto mittels der 1 % Regelung, was ja bedeuten, ich bekomme 1 % des brutto Listenpreis on top auf mein Gehalt, was ich versteuern müsste. Nun handhabt diese Firma, das allerdings anders. So nehmen Sie einen Betrag X, welcher sich aus Leasingrate, Tankkarte und Versicherungen zusammensetzt und ziehen diesen von meinem brutto ab.
Da mir der Firmenwagen ein wichtiger Vorteil ist, mit dem auch dick in der Stellenanzeige geworben wird, habe ich hier besonders hart verhandelt und gesagt, dass ich soweit mit dem Vertrag einverstanden bin, aber das es Voraussetzung ist, dass der Dienstwagen beziehungsweise meinen Anspruch auf diesen nach der Probezeit in den Vertrag aufgenommen wird und dieser mit der 1 % Regelung abgerechnet wird.

Hierbei hat mir die Dame gesagt, dass sie dies mit dem CEO abklären müsse und mir zeitnah Rückmeldung gibt.
Ich hoffe, ich habe nicht zu viel verhandelt, und es mir dadurch verscherzt. Allerdings muss ich dazu sagen, dass der CEO in meinem Vorstellungsgespräch oft betont hatte, dass man gute Leute einkaufen muss, das wäre ihm klar und der Kollege aus der Personalabteilung hätte ihm eine dringliche Empfehlung ausgesprochen mich einzustellen. Daher denke ich, dass meine Verhandlung gerechtfertigt ist.

Da ich wenig Erfahrungen in solchen Bereichen habe fühle ich mich schon etwas schlecht so viel zu fordern. Auf der anderen Seite kenne ich auch meinen Wert - hoffe mal das Beste.

-- Editiert von User am 3. März 2023 08:01

0x Hilfreiche Antwort

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