Arbeitsvertrag (Probezeit, befristet)

23. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Arbeitsvertrag (Probezeit, befristet)

Hallo,

ich habe im letzten Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben. (Probezeit 6 Monate, Vertragsende 31.03.2009) Mein Chef möchte mich gern weiterhin beschäftigen.

Benötige ich jetzt einen neuen Arbeitsvertrag (dann ab 1.4.09 oder Rückwirkend?) oder geht der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertag über?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Benötige ich jetzt einen neuen Arbeitsvertrag (dann ab 1.4.09 oder Rückwirkend?)"
Ja, ab 01.04.09. Einfach weiterarbeiten ginge grundsätzlich auch, insb. wenn der Chef es zulässt und sich dem nicht entgegenstellt. Wobei etwas Schriftliches immer vorteilhaft ist. Achtung: ein befristeter Vertrag muss nicht extra gekündigt werden, d.h. evtl. wärst du deinen Job am 1.4.09 ohne Vorwarnung los - auch wenn der AG heute etwas anderes in Aussicht stellt. Könnte man zwar immer noch streiten, aber die Beweisbarkeit dürfte doch recht gering sein.

"oder geht der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertag über?"
Nein.

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#2
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für Deine Antwort, alle Fragen beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hallo Santorin,
nein, Sie benötigen keinen schrifttlichen Arbeitsvertrag.
Wenn Sie nach Ablauf der Befristung unwidersprochen weiterarbeiten, geht der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag über.
Das können Sie u.a. hier nachlesen:


http://inhalt.monster.de/5879_DE_p1.asp


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#4
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Hier noch eine Antwort.

Auf jeden Fall würde ich alles schriftlich dingfest machen.Natürlich geht ein befristeteter Vertrag automatisch in einen unbefristeten über wenn du nach der befristung mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitest.Dennoch bestehen nachträglich Möglichkeiten des Arbeitgebers dich loszuwerden(spreche aus eigener erfahrung).
Was auch bedacht werden muss ist, das wenn ein befristeter Vertrag besteht, man sich 3 Monate vor Ablauf der Frist als Arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden muss.Geschiet dieses Nicht und der Arbeitsvertrag endet kann eine Sperrfrist einsetzen.
Also was auch immer passiert...IMMER SCHRIFTLICH ZUSAGEN LASSEN!!!!!!!!

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Den Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, dass er gerade einen Arbeitnehmer unbefristet einstellt.......kann auch ein großer Fehler sein!
Nämlich wenn er es sich doch anders überlegt.
Für den Arbeitnehmer kann das Gespräch nach dem Ende des befristeten Vertrags besser sein.

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