Arbeitsvertrag: Punkte enthalten, die im Vorstellungsgespräch ausgeschlossen waren

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)
Arbeitsvertrag: Punkte enthalten, die im Vorstellungsgespräch ausgeschlossen waren

Hallo.

Im Vorstellungsgespräch wurden mehrere Punkte ausgeschlossen bzw. anders vereinbart.
Leider wurde erst nach Vertragsunterzeichnung an selben Tag festgestellt, das Punkte enthalten sind, die anders besprochen waren. (in Gesprächsnotiz des Bewerbers festgehalten.)
AG machte Druck, schnell zu Unterschreiben. Viel Fließtext
Wie kann dieser noch nachträglich ändern, oder ist dies nicht mehr möglich?


-- Editiert von ed4 am 23.05.2019 18:47

-- Editiert von ed4 am 23.05.2019 18:47

-- Editiert von ed4 am 23.05.2019 18:53

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Die erste und beste Möglichkeit wäre, wenn beide Seiten sich darin einig wären, dass das so nicht besprochen worden war. Dann gibt es noch - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, wegen Irrtums anzufechten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Wie kann dieser noch nachträglich ändern,

Arbeitgeber fragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

DANKE für eure Antworten.

Werde es sachlich ansprechen und mal sehen, was daraus wird.

Als ultima ratio bleibt mir nur die 14 tägige Kündigungsfrist - laut AV.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von ed4):
DANKE für eure Antworten.

Werde es sachlich ansprechen und mal sehen, was daraus wird.

Als ultima ratio bleibt mir nur die 14 tägige Kündigungsfrist - laut AV.
...und eine 12-wöchige Sperre wegen Eigenkündigung....

Viele Grüße aus Bonn!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

Gespräch mit AG (Chef) geführt. Er sagt, dass es sich um einen "Standard-Arbeitsvertrag" handelt. Bestimmte Punkte (z.B. Arbeit auf Abruf am Samstag) bräuchte ich nicht machen. Schriftlich bräuchte da nix sein, so sagte er es!? Was eigentlich quatsch ist. Wenn es hart auf hart kommt, kann er sich doch auf den AV berufen?
Sowohl Stellenanzeige, als auch Gesprächsnotizen Ihm vorgelegt. Er sagte, ja dass hatten wir alles so, wie es dort steht besprochen und nicht (!) wie es im AV steht. Es steht zum Widerspruch im Arbeitsvertrag. Schriftlich wolle er nichts mehr ändern.
Bewerbe mich woanders und kündige bei neuem AV.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Zuerst, denke ich, solltest du eine detaillierte Gesprächsnotiz machen und alle Punkte aufführen. Und dem Chef auch vorlegen.
Zwar wird es stimmen, dass die Personalabteilung ihren Standardvertrag hergenommen hat - das sollte aber nicht hindern, abweichende Vereinbarungen darin zu formulieren, zumal irgendwo am Ende wahrscheinlich die Bestimmung zu finden sein dürfte, dass abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen der Schriftform bedürfen, um Geltung zu haben.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Zuerst, denke ich, solltest du eine detaillierte Gesprächsnotiz machen und alle Punkte aufführen. Und dem Chef auch vorlegen.


Unsinn. Das wurde doch bereits gemacht. Wenn der Chef schon so anfängt, ist das hier genau das richtige:

Zitat (von ed4):
Bewerbe mich woanders und kündige bei neuem AV.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dann gibt es noch - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, wegen Irrtums anzufechten.


Das wird schwierig bei einem schriftlichen Vertrag. Hat nicht sogar der BGH entschieden, daß man auch dann an Unterschriebenes gebunden ist, wenn man mangels Sprachkenntnissen kein Wort von dem verstanden hat, das man unterschrieben hat?
Ein Irrtum wäre hier ja eher "ich wollte eigentlich den Vertrag mit Firma X unterschreiben, aber meine Sekretärin hat mir den falschen hingehalten". Nichtlesen begründet aber keinen Irrtum. Und Täuschung wird man wohl auch nur schwer begründen, geschweige denn beweisen können. Für das "ich wurde unter Zeitdruck gesetzt" gibt es ja vermutlich keine gerichtsfesten Zeugen.

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