Arbeitsvertrag Rechte und Pflichten

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Trunken
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag Rechte und Pflichten

Guten Tag,
ich arbeite nun seit längerem als Minijobber in einem Unternehmen.
Aufgrund mehreren Unstimmigkeiten zwischen der Belegschaft und des AGs hat mein AG uns nun einen Arbeitsvertrag gegeben. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das alles rechtens ist was drin steht. Deswegen würde ich gerne wissen ob ihr wisst was rechtens ist.

1. Krankheit: "...Außerdem ist am ERSTEN Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen."

2. Vertragsstrafe: " Der AN verpflichtet sich für den Fall dass er das Arbeitsverhältnis nicht antritt oder oder vertragswidrig beendet, dem AG eine Vertragsstrafe in höhe einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung zu zahlen." - heißt das automatisch, geh ich einmal nicht zur Arbeit kostet mich das nen Monatslohn? Ist das rechtens?

3. Es steht nix vom Urlaubsanspruch drinne? Und wieviel Urlaub steht einem Minijobber denn zu? (c.a. 10 Arbeitstage/Monat)

4. Arbeitsvergütung. Kann man vertraglich regeln, bis wann das Geld gezahlt sein muss? Es kommt zurzeit immer an unterschiedlichen Tagen.

5. Muss ich den Vertrag ändern lassen oder kann ich ihn unterschreiben weil ein Arbeitsvertrag nicht über geltendem Recht steht??

Ich bedanke mich im vorraus!

-- Editiert am 22.06.2009 15:29

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamstergirl9
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 35x hilfreich)

Hi, also wenn der AG im Vertrag festlegt, dass er ab dem 1. Tag eine Bescheinigung möchte, dann ist das ok. Für den AG ist das der Vorteil, dass er dann auch für nur 1 oder 2 Tage, das Geld von Krankenkasse zu 70% erstattet bekommt. Vorausgesetzt er bezahlt U1 für Dich.

Das mit der Entschädigung für den AG bezieht sich nur auf den grundsätzlichen Beginn des Arbeitsverhältnis, sprich, wenn Du erst gar nicht anfängst, bzw. wenn Du das Arbeitsverhältnis einfach beendest und nicht mehr kommst. (Er hat ja anderen abgesagt, die Arbeit der Anmeldung und so weiter gehabt, dafür würde er die Entschädigung verlangen, ob die allerdings rechtens ist bezweifel ich.(Kündigungsfrist einhalten) hierfür gelten die gleichen Kündigungsfristen, wie in einem festen Anstellungsverhältnis, sofern nichts anderes im Vertrag steht.
Siehe §622 BGB .

Urlaub: Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Natürlich anteilig auf die angestellten Monate, sprich (2 Tage pro Monat). Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

Das Datum zu wann überwiesen wird ist glaub ich kein Muß, aber es wäre gut, einen dauerhaften stetigen Termin festzuhalten.

Ich würde den Vertrag ändern lassen, selbst wenn er nicht rechtens ist, ist das immer eine Streitfrage zum Schluß. Und wenn dein AG ein korrekter ist, wird er das auch tun.

Viel Glück
hamstergirl9

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

zu 3: ergänzung zu hamstergirl
der urlaub beträgt nach burlg 24 tage für die verteilung der arbeitszeit auf eine 6-tage-woche, bei weniger tagen entsprechend weniger. da du 10 tage im monat arbeitest, solltest du festlegen, welche wochentage das typischerweise sind, also z.b. 1. woche mo-di; 2. woche mo-die-mi usf. vorteil für dich: es gibt keinen streit, wenn dein arbeitstag z.b. auf einen gesetzlichen feiertag fällt. oder wann du urlaub zu nehmen hast etc.
zu 4: das entgelt ist fällig am ende der jeweiligen periode - i.d.r. also nach getaner arbeit. steht irgendwo im bgb. man kann aber auch den 15. festlegen.

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