Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag ist folgendes schriftlich vermerkt:
Die Arbeitszeit
verteilt sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Ihre Lage richtet sich nach der betrieblichen Einteilung. Der Arbeitgeber behält sich vor, Verteilung und Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich abweichend zu regeln.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers Mehrarbeits- bzw Überstunden im gesetzlichen Umfang zu leisten.
Die Mehrleistung wird dem Zeitkonto gutgeschrieben. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können diese aber auch ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt zum regulären Arbeitslohn ohne Zuschläge. Der Arbeitgeber behält sich vor, 20 Stunden zum Ausgleich von Auftragsschwankungen aufzusparen.
Mich würde interessieren, ob das alles Richtigkeit enthält und ob der Arbeitgeber bzw. Abteilungs- oder Projektleiterleiter zwingend erwarten kann das Mitarbeiter auf Grund von Auftragsschwankung 3 Samstage hintereinander arbeiten müssen?
VG Sa_brina
Arbeitsvertrag / Samsags arbeiten...?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mehrarbeit kann angeordnet werden. Wenn es gerade Auftrags- oder Arbeitsspitzen gibt ...
Im Rahmen des Vertrags einerseits und der gesetzlichen Grenzen andererseits bestimmt der AG, wann er welche Arbeitsleistung von den Beschäftigten fordert, nennt sich Direktionsrecht. Wenn es jetzt Überstunden gibt, müssen dem Zeiten entgegen stehen, in denen die auch wieder abgebaut werden (können).
Im Arbeitsvertrag steht "grundsätzlich von Montags bis Freitags"
Ist es dann Arbeitsverweigerung wenn ich Samstagsarbeit für 3 Samstage nicht zustimme?
Der AG könnte ja auch Zeitarbeiter einstellen.
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Das Problem ist, dass sich das "montags bis freitags" erstmal nur auf die reguläre Arbeitszeit bezieht.
Dass Mehrarbeit / Überstunden auch nur montags bis freitags stattfinden können, wäre meines Erachtens eine Überinterpretation.
Hm, meine Frage ist eigentlich immer noch ob es Arbeitsverwigerung ist, wenn ich Samstagsarbeit nicht zustimme...
Definitiv ja. Es sei denn du hättest wirklich wichtige Gründe, weswegen es samstags nicht geht. Denn solche Anordnungen müssen auch nach billigem Ermessen erfolgen, zu deutsch: Deine Belange sind zu berücksichtigen.
Wieso steht dann im Arbeitsvertrag ausdrücklich "grundsätzlich von Montag - Freitag", wenn der AG dann das Recht hat an "einem" Samstag arbeiten zu lassen. Er könnte ja auch Leiharbeiter einsetzen...
Was sagt das Wort "grundsätzlich" aus?
http://www.rechtslexikon.net/d/grundsätzlich/grundsätzlich.htm
Damit dürfte alles gesagt sein. Damit wäre es streng genommen Arbeitsverweigerung, wenn Sie sich aus Prinzip weigern.
Das GRUNDSÄTZLICH steht für Montag bis Freitag, oder?
Dann dürfte es wohl Samstag keine Arbeitsverweigerung sein denn ich sehe es eigentlich so, das ich laut Arbeitsvertrag Samstags nicht areiten brauche... das war meine Frage
Kein Grundsatz ohne Ausnahme.
Zitatich sehe es eigentlich so, das ich laut Arbeitsvertrag Samstags nicht areiten brauche :
Falsch. Du brauchst laut Arbeitsvertrag grundsätzlich Samstag nicht arbeiten.
Das heißt, es kann Ausnahmen geben, falls Mehrarbeit erforderlich ist.
Sabrina, wenn du partout nicht glauben magst, dann probiere es doch einfach aus.
Zitatdenn ich sehe es eigentlich so :
Nun, es hindert Dich niemand daran, Deine Sichtweise gegenüber dem Arbietgeber zu vertreten und das dann nach der vermutlich erfolgten (fristlosen) Kündigung auch vor dem Arbeitsgericht.
Eventuell hat man ja Glück und das Gericht schließt sich der Sichtweise an, auch 1% sind eine Chance.
ZitatKein Grundsatz ohne Ausnahme. :
Zitatich sehe es eigentlich so, das ich laut Arbeitsvertrag Samstags nicht areiten brauche :
Falsch. Du brauchst laut Arbeitsvertrag grundsätzlich Samstag nicht arbeiten.
Das heißt, es kann Ausnahmen geben, falls Mehrarbeit erforderlich ist.
So sieht es aus. Letztendlich zählt die allgemeine Lesart und nicht das, was sich der einzelne zurechtlegt oder gerne hätte oder wie er es sieht.
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